Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 1158 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz), sowie über den
Antrag 1398/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend arbeitsmarktpolitische Gesamtstrategie zur Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt (1597 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1586 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (1631 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Es liegt kein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung vor.
Somit gehen wir in die Debatte ein.
Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
17.01
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister Kurz! Zunächst zum Integrationsjahr, zum verpflichtenden Integrationsjahr, das jetzt auf der Agenda steht; wir haben auch sehr lange und sehr ausführlich im Sozialausschuss darüber debattiert. Schade, dass uns der Herr Sozialminister noch nicht die Ehre gibt.
Worum geht es dabei? – Es geht darum, dass Plätze für ein verpflichtendes Integrationsjahr – das dauert dem Namen nach ein Jahr – für bis zu 15 000 Personen geschaffen werden sollen, Kostenpunkt: 140 Millionen €. Aufgebaut werden soll es in Modulen. Es richtet sich zum einen an Asylberechtigte, aber auch an Asylwerber, und das ist in Wirklichkeit das Novum an diesem verpflichtenden Integrationsjahr. Bisher war es nämlich so, dass man zuerst einmal abgewartet hat, ob die betreffende Person überhaupt den Asylstatus erhalten wird. Das ist jetzt etwas ganz Neues. Es steht auch noch im Gesetzestext, dass es sich an Asylwerber mit besonders guter Aussicht, zu bleiben, richtet, die den Asylstatus also wirklich erhalten werden.
Wenn man sich jetzt einmal diese ganze Chronologie überlegt, ist Folgendes zu sagen: Es gibt ja – das wissen wir – seit einem Jahr eine Aufgriffsstatistik, eine Antragsstatistik
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