Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 192

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und eine Zulassungsstatistik. – Für die Zuseher zu Hause: Die Aufgriffsstatistik betrifft jene, die illegal im Bundesgebiet aufgegriffen werden; in der Antragsstatistik scheinen jene Asylanträge auf, die von diesen illegal aufgegriffenen Personen gestellt werden; in der Zulassungsstatistik geht es um jene Anträge, die überhaupt zugelassen werden, und zugelassen werden sie ja nur dann, wenn sie überhaupt Aussicht auf Erfolg haben, wobei ein zweiter Ausschlussgrund – der kommt aber nicht sehr oft vor, laut parlamen­tarischer Anfrage nur einige Hundert Mal – der ist, dass bereits in einem anderen EU-Staat ein Asylantrag gestellt worden ist. Also für jene, deren Antrag in der Zulassungs­statistik aufscheint, besteht ja die gute Aussicht, zu bleiben. Jetzt kann man es noch einmal verschärfen, wenn eine gute Aussicht, zu bleiben, besteht.

Punkt eins: Ich meine, wir sollten ein rechtlich abgesichertes Asylverfahren auch abwarten, denn dafür haben wir ja ein Recht geschaffen.

Punkt zwei: Wann hat denn ein Asylwerber gute Aussichten, zu bleiben? – Na dann, wenn er entweder aus einem Kriegsgebiet kommt oder aber, wenn er minderjährig ist. Wir wissen doch alle: Nirgends wird so oft die Unwahrheit gesagt wie einerseits bezüglich der Herkunft und andererseits bezüglich des Alters.

Die Fälle, bei denen sich 52-Jährige als 16-Jährige ausgeben, sind vielleicht Einzel­fälle, aber dass sich 30-Jährige als Minderjährige ausgeben, das ist gang und gäbe. Man hat bei Nachkontrollen festgestellt, dass nahezu die Hälfte der Altersangaben falsch war; also die Hälfte jener, die sich minderjährig gemacht haben, sind es nicht mehr.

Beim Herkunftsland ist es folgendermaßen: Es wird natürlich ohnehin permanent gesagt, man komme aus Syrien, obwohl man wahrscheinlich aus Nordafrika kommt. Das ist überhaupt gang und gäbe.

Für all diese Menschen wird aber jetzt ein verpflichtendes Integrationsjahr eingeführt. Das sind dann die gut Gebildeten, von denen Sie einst gemeint haben, Herr Außen­minister, die seien durchschnittlich besser gebildet als der durchschnittliche Öster­reicher. Dazu haben Sie uns damals im Nationalrat eine Statistik gebracht. Die muss man jetzt ins verpflichtende Integrationsjahr geben, das man modulartig aufbaut; neben Sprachkursen sind auch noch modulartige Arbeitstrainings und Trainingsprogramme enthalten.

Diese Trainings werden natürlich in sozialökonomischen Betrieben durchgeführt – ja, ganz klar. Das heißt – wir wissen das ja, wenn wir uns diese Leute anschauen –, von den Menschen, die 2015 und danach zu uns gekommen sind, haben 80 Prozent maximal einen Pflichtschulabschluss. Und jetzt sollen sie in einem Jahr eine Aus­bildung machen, wie sie sie vorher ihr ganzes Leben nicht gehabt haben?! – Das kann gar nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Da geht es nur darum, dass Sie diese Leute möglichst früh abziehen, dass sie gar nie beim AMS aufschlagen, denn die AMS-Zahlen sprechen eine ganz, ganz deutliche Sprache. Es sind ja derzeit an die 30 000 Asylberechtigte beim AMS gemeldet, davon 13 519 Langzeitbeschäftigungslose, über 13 000 sind seit über einem Jahr arbeitslos. Was machen Sie jetzt? – Sie nehmen sie aus der Arbeitslosenstatistik heraus, schicken sie in diese Integrationsschulung, und danach werden sie in irgendeinem sozialökonomischen Betrieb untergebracht. Die verdienen ihr Geld damit, sind glücklich. Die Minister sind glücklich: Der Arbeits- und Sozialminister beispielsweise ist glücklich, weil er sie aus der Statistik draußen hat, der Integrationsminister ist glücklich, weil die Integration ja so gut geklappt hat. Alle sind glücklich.

Die Wahrheit allerdings, meine Damen und Herren, ist eine ganz andere. Die werden irgendwo versteckt, die werden irgendwo verramschelt, damit man sie dann nach


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