Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 202

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Ich denke, es ist klar, dass Menschen, die nach Österreich kommen und hier Schutz suchen und auch bekommen, Bereitschaft zur Integration zeigen müssen. Ich denke, es ist auch ganz klar, dass sie die Sprache lernen müssen, weil nur so Integration möglich sein wird.

Ebenso meine ich, dass es ganz wichtig ist, dass wir uns mit diesen Menschen insofern auseinandersetzen, dass wir ihnen die Werte, die in Österreich allgemeingültig sind, näherbringen. Es ist für uns als wehrhafte, liberale und offene Demokratie wichtig, dass wir da ganz entschieden auftreten, dass wir diese Werte immer wieder in den Mittelpunkt stellen und klar sagen, was wir uns vorstellen. Dazu gehören unter anderem die Gleichheit von Mann und Frau, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, aber natürlich auch die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen. Das ist für uns unverhandelbar. Das muss man in entsprechenden Wertekursen mit den Menschen, die nach Österreich kommen, in deren Heimatländern das unter Umständen nicht so gelebt wurde, auch klar diskutieren. Ich halte es daher auch für richtig, dass es klare Sanktionen gibt, wenn Menschen nicht an den Kursen teilnehmen. Der Sanktionsmechanismus bei Nicht­belegung von Wertekursen ist vollkommen gerechtfertigt.

Wie ich schon gesagt habe, das Integrationspaket ist ein Sammelgesetz, und das führt leider auch dazu, dass ein Haufen Symbolpolitik gemacht wird. Es findet sich also ein Haufen symbolischer Gesetzesbestimmungen in diesem Paket. Zuerst vielleicht zur Änderung in der Straßenverkehrsordnung, Herr Kollege Cap hat vorher davon ge­sprochen: Er will quasi die gefährlichen Koranverteilungen der Salafisten unterbinden, insbesondere dann, wenn damit Anwerbeversuche einhergehen. Ich denke, wir alle sind uns einig, dass wir das nicht wollen. Die Frage ist nur, ob dieses Gesetz das unterbindet.

Schauen wir uns das an: In diesem Gesetz steht nirgendwo etwas von gefährlichen Salafisten, von Anwerbeversuchen. Die Straßenverkehrsordnung bietet in Zukunft einfach nur die Möglichkeit, irgendetwas zu verbieten, bei dem unter Umständen Bücher verteilt werden. In den Erläuterungen steht einmal ganz klein etwas von „Verteil­aktionen“.

Das heißt, das, was Sie hier tun, ist, ein vollkommen unbestimmtes Gesetz zu be­schließen, das einen riesigen Spielraum lässt. Das, worauf wir eigentlich abzielen, das Ziel, bei dem wir alle einer Meinung sind, nämlich dass diese Anwerbeversuche nicht sein sollen, wird damit gar nicht geregelt.

Noch viel skurriler ist die ganze Debatte um die Gesichtsverhüllung. Es wird ein Gesetz beschlossen, das an und für sich wertneutral formuliert ist. Es geht aber natürlich um die Vollverschleierung von Frauen. Jetzt findet sich das Vollverschleierungsverbot im sogenannten Integrationspaket wieder. Mir hat noch keiner erklären können, wie ein Verbot – Frauen dürfen sich in Zukunft nicht mehr vollverschleiern – zur Integration beitragen wird. Ich habe mehrmals nachgefragt.

Ich wollte auch wissen, wie viele Burkaträgerinnen es in Österreich gibt, weil ich es für wichtig halte, dass man entsprechend evidenzbasiert agiert. Antwort habe ich aber keine bekommen.

Faszinierend ist es auch, wenn man sich die Stellungnahmen zum Vollverschleierungs­verbot von Abgeordneten und Ministern der Regierungsparteien in den letzten Jahren anschaut.

Außenminister Kurz sagte – 2014, das muss man dazusagen –: „[...] mit einem Burka-Verbot werden wir in Österreich die Integration nicht lösen.“ Es seien „künstliche Debatten“, die man in Österreich definitiv nicht brauche.

 


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