Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 219

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als solcher nicht verboten. Was macht er dann, wen ruft er an, wenn die Behörde nach Ende der Dienstzeit nicht mehr erreichbar ist? Wendet er sich dann an das Landesamt für Verfassungsschutz, oder was soll er machen? Wer wird entscheiden?

Eines hat man schon übersehen, man hätte schon eine Möglichkeit gehabt, legistisch zu reagieren, denn nach § 82 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung kann ein Organ der Straßenaufsicht, das ja Polizisten zweifelsohne sind, eine verkehrsfremde Tätigkeit auf der Straße kurzzeitig untersagen. Diese Möglichkeit hätte man ohne Weiteres auch nutzen können, indem man vielleicht sogar in diese Bestimmung hineinschreibt, dass der Polizist, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet erscheint, bei dringendem Ver­dacht auch die Möglichkeit haben soll, dass er diese Veranstaltung unterbindet. Das hätte unseres Erachtens geschehen sollen.

Das ist nicht geschehen, daher bleibt zu hoffen, dass es doch noch ein Umdenken gibt und vielleicht – wenn auch nicht mehr in dieser Legislaturperiode – ein besseres Gesetz, das auch Zähne hat, beschlossen wird.

Aus diesem Grunde denke ich, es ist wieder einmal ein Versuch, etwas zu tun. Etwas nur um des Tuns willen zu tun kann aber nicht der Sinn und nicht die Lösung sein. Aus diesem Grunde denke ich, es ist höchste Zeit für Neuwahlen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.30

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Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Weninger das Wort erteile, eine Berichtigung zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres zu Tagesord­nungspunkt 1.

Folgende Korrektur: Es wurden 176 – und nicht, wie bekannt gegeben, 175 – Stimmen abgegeben; davon, wie schon bekannt gegeben, 30 „Ja“-Stimmen, aber 146 – und nicht, wie bekannt gegeben, 145 – „Nein“-Stimmen. (Ruf bei der FPÖ: Noch besser!)

Das hat letzten Endes keinen Einfluss auf das Ergebnis. Es sind offenbar zwei Karten beim Zählen zusammengeklebt. Im Stenographischen Protokoll aber finden sich diese 176 Namen von Abgeordneten, die an der Abstimmung teilgenommen haben, auch wieder. Das kann jederzeit kontrolliert werden. (Siehe auch S. 172.)

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Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordnetem Weninger das Wort. – Bitte.

 


18.31.42

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzesmaterien zur Integrationspolitik bringen uns doch einen lange erwarteten Schritt weiter. Nur eine Bemerkung zu meinem Vorredner: Kollege Kumpitsch, man kann natürlich alles schlechtreden (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Man kann auch alles gutreden!), aber es ist, wenn wir das heute be­schließen, ein klares politisches Signal: dass der österreichische Nationalrat und damit die österreichische Gesellschaft sagt, wir sind in unserer offenen, pluralistischen Ge­sell­schaft gegen die Vollverschleierung und wir sind dagegen und wollen verhindern, dass salafistische, IS-interpretierte Koranversionen in der Öffentlichkeit verteilt werden. Die politische Aussage ist der Kern dieser Integrationsmaßnahme, die neben dem Integrationsjahr steht.

 


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