Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 234

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sion über Negativbeispiele darf man nicht vergessen, dass es unter den Menschen, die in den letzten Jahrzehnten zu uns gekommen sind, sehr viele gegeben hat, die sich sehr gut integriert haben. Aber, meine geschätzten Damen und Herren, wir wissen auch, dass Integration Grenzen hat, dass es sehr, sehr schwierig sein wird, einen 45-jährigen Afghanen, der womöglich noch dazu Analphabet ist, in unser System so zu integrieren, dass er am Ende des Tages ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft ist und einen positiven Beitrag zur Volkswirtschaft leisten kann.

Wir wissen auch, dass neue Herausforderungen – Stichwort: Digitalisierung – auf uns zukommen und dass gerade Menschen, die schlecht ausgebildet sind, es sehr, sehr schwer auf dem Arbeitsmarkt haben werden.

Wenn wir von Integration reden, dann müssen wir auch sagen, dass die Integration bis jetzt schon äußerst schlecht stattgefunden hat. Wenn sich nämlich laut einer Studie 70 Prozent der jungen Türken in zweiter Generation in Wien nicht als Österreicher fühlen, dann klappt die Integration in diesem Land nicht, dann bilden sich Parallel­gesell­schaften. In diesem Bereich, Herr Minister, orte ich großes Versagen der Politik. Da besteht akuter Handlungsbedarf.

Meine geschätzten Damen und Herren! Dem Integrationsjahrgesetz stimmen wir aus zwei Gründen nicht zu: Erstens sind wir so wie die FPÖ und die NEOS der Meinung, dass es Sinn machen würde, diese Menschen in den Ersten Arbeitsmarkt zu inte­grieren und nicht bei Zivildienstorganisationen Leute abzustellen, damit sie sich um die Asylwerber kümmern können.

Beim Stichwort Asylwerber muss ich sagen: Es kann doch nicht sein, dass wir ein Gesetz verabschieden, in dem steht: Asylwerber „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ auf Zuerkennung. Da frage ich mich schon: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“, wo es nicht einmal eine rechtliche Basis gibt?! Das kommt mir so vor, wie wenn ein Polizist jemanden aufhalten und sagen würde: Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Sie zu schnell gefahren, und deshalb bekommen Sie jetzt ein Strafmandat!

Also ein Gesetz, in dem „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ drinsteht und in dem nicht einmal ausformuliert ist, wen das tatsächlich betrifft und wie, ist aus unserer Sicht eher als Pfusch zu bezeichnen und abzulehnen; deshalb werden wir dem nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)

19.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.09.19

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Regie­rungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in Österreich leben will, der muss sich an unsere Spielregeln halten, der muss unsere Werte akzeptieren und respektieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem vorliegenden Integrationsgesetz reagiert die Politik auf aktuelle Entwicklungen, die vor einem Jahr beziehungsweise vor zwei Jahren noch nicht in der Form zutage getreten sind, wie dies heute der Fall ist.

Dieses Gesetz hat keinen Symbolcharakter, wie es uns im Ausschuss vorgeworfen wurde, sondern es setzt notwendige Maßnahmen um. Es ist in erster Linie ein Gesetz zur besseren Integration von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutz­berech­tigten und dient dazu, bestehende Rahmenbedingungen noch weiter zu verbessern. Des­wegen ist es auch notwendig, dass wir uns bei unserem Außen- und Integrations­minister Sebastian Kurz für seine Hartnäckigkeit und für seine Ausdauer bedanken, mit


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