Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 240

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Der zweite Punkt: Es fehlen die Qualitätskriterien, und das halte ich für ein ganz großes Manko, denn wenn Steuergeld in die Hand genommen wird, dann muss damit auch entsprechend gesteuert werden und es müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Es werden Maßnahmen gefördert, bei denen es um den Bau und die Sanierung geht. Da braucht es klare Qualitätskriterien zur Durchsetzung von übergeordneten Zielen, wie beispielsweise die Durchsetzung bundesweiter Raumordnungsziele sowie selbst­ver­ständlich auch der Klimaschutzziele.

Zu den Raumordnungszielen: Denken Sie an die Einfahrten in die Bezirksstädte! Wenn Sie da irgendwo in Österreich hineinfahren, dann ähneln sich diese sehr stark. Sie können beinahe nicht mehr sagen, wo Sie hineinfahren, weil die Einfahrten aufgrund dieser sogenannten Fachmarktzentren inzwischen überall sehr ähnlich ausschauen.

Was bewirken diese Raumordnungsfehler, wenn solche Zentren, Baumärkte und so weiter, außen angesiedelt werden? – Die Innenstädte, die Ortskerne verlieren an Attraktivität. Das halten wir für ein Riesenproblem. Sie sehen das mit Sicherheit bei Ihnen in der Region, in den größeren Gemeinden und in den Bezirksstädten.

Es braucht klare Kriterien, damit mit Ressourcen, Grund und Boden sorgsam und auch sparsam umgegangen wird, damit die Orts- und Stadtkerne gestärkt werden. Es gibt gute Beispiele dafür, etwa Neues Leben in alten Mauern. Genau nach diesem Prinzip sollten diese Investitionen auch getätigt werden. Es gilt selbstverständlich, das baukulturelle Erbe zu pflegen, aber es soll natürlich auch im zeitgenössischen Sinne weiterentwickelt werden.

Ganz klar ist auch, dass wir ein Klimaschutzabkommen haben, den Klimavertrag von Paris, und genau das soll auch bei den Investitionen Berücksichtigung finden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir sind davon überzeugt, dass die Gemeinden in ihrer nachhaltigen Entwicklung genau dahin gehend unterstützt werden sollen, es sollen auch Qualitätskriterien verankert werden; als einen Maßstab dafür kann man natürlich auch die bereits in Erarbeitung befindlichen baukulturellen Leitlinien des Bundes heranziehen. Diese werden derzeit vom Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt erarbeitet.

Meine Damen und Herren, ein Beirat, der im Bundeskanzleramt verankert ist, ange­siedelt ist, schlägt Leitlinien vor, und ich meine, es ist das Mindeste, dass diese Leit­linien in dieser Form auch Berücksichtigung finden. Das Gesetz für diesen Beirat ist im Jahr 2009 beschlossen worden, und die Mitglieder des Beirates für Baukultur sind VertreterInnen aus allen Bundesministerien, der Bundesimmobiliengesellschaft, des Bundesdenkmalamtes, der Städte und Gemeinden sowie zehn externe Expertinnen und Experten.

Meine Damen und Herren, das ist also dringend notwendig! Es ist eine Ergänzung zum heutigen Gesetz, daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest eine Novellierung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 vorzulegen, welche die Mittelvergabe an die ak-


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