Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 243

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nen bis zu 8 460 Arbeitsplätze sicherstellen. Das heißt, diese direkte Förderung der Gemeinden löst eine indirekte Förderung der Wirtschaft, der Mitarbeiter und der Familien auf dem Land beziehungsweise generell in Österreich aus. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Krainer.)

Wir haben mit diesem Kommunalinvestitionsgesetz eine Fortschreibung einer sehr guten Strategie, um die Investitionen voranzutreiben. Wir haben das bei den Zu­schüssen für Kleinbetriebe, aber auch für die Großbetriebe gesehen und setzen das jetzt bei den Gemeinden fort. Dieses Geld ist gut angelegt. Es wird in den Gemeinden gut verwendet werden. Es wird eine positive Entwicklung im ländlichen Raum bewirken und wird damit auch zum Wachstum der österreichischen Wirtschaft beitragen.

Ich danke daher für die breite Zustimmung und bedanke mich auch dafür, dass wahrscheinlich auch die Grünen zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Lichtenecker: ... Entschließungsantrag! Gegen­geschäft! Ihr werdet ja nicht eure eigenen ...! – Abg. Krainer: Das ist ein Supergesetz, da kann man schon zustimmen!)

19.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


19.35.46

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, die Idee ist gut, weil die zusätzlichen Investitionen, die dadurch ausgelöst werden, die Konjunktur stützen, die ohnehin ein zartes Pflänzchen ist. Leider ist aber die Umsetzung mit derart vielen Defiziten behaftet, dass wir diesem Gesetz eben nicht zustimmen können. Einige dieser Unzulänglichkeiten hat ja meine Kollegin Ruperta Lichtenecker schon ausgeführt. – Ich möchte diese Kritikpunkte, die wir betreffend dieses Gesetz haben, noch einmal ein wenig zusammenfassen.

Erstens einmal ist es schon problematisch, wenn wir die Verteilung dieser Zweck­zuschüsse am abgestuften Bevölkerungsschlüssel und an der Bevölkerungszahl aus­richten. Beim Finanzausgleich sind wir ja schon ein bisschen weiter gewesen: Wir haben von einem aufgabenorientierten Finanzausgleich geredet, und ich würde in die­sem Zusammenhang ergänzen, dass man die Investitionen natürlich auch an den Bedarfen ausrichten muss.

Das geschieht in diesem Entwurf überhaupt nicht, denn die Ausrichtung an der Bevöl­kerungszahl führt eben dazu, dass bestimmte Gemeinden stärker, andere Gemeinden weniger gefördert werden, und insbesondere strukturschwache Gemeinden werden durch die ausschließliche Ausrichtung an der Bevölkerungszahl sehr stark vernach­lässigt. – Das ist einer der Kritikpunkte.

Ein anderer Kritikpunkt ist, dass man doch danach trachten müsste, zu schauen, in welche Richtung wir investieren wollen, denn wenn ich mir anschaue, was da alles gefördert wird, so ist es möglich, fast alles zu fördern, von Schwimmbändern bis hin zur Siedlungswasserwirtschaft. Man muss aber schon berücksichtigen, wo die Bedarfe liegen, ob es Überversorgungen, ob es Unterversorgungen gibt, in welchen Bereichen es Unterversorgungen gibt – und da muss man investieren. Und wo gibt es zum Beispiel Unterversorgungen? – Im ökologischen Bereich gibt es die, würde ich meinen, aber auch in anderen Bereichen.

Ein weiterer Punkt ist, dass da im Wesentlichen mit der Gießkanne gefördert wird und – das habe ich ohnehin schon angedeutet – mit einer unzureichenden Ausrichtung an Bedarfen, an ökologischen Kriterien.

 


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