Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 247

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Rückgrat des Landes, denn Faktum ist, dass zwei Drittel der Menschen in Gemeinden auf dem Lande leben. Das Kommunalinvestitionsgesetz ist ein weiterer und notwen­diger Schritt und ein Impulsgeber in Richtung Modernisierung der ländlichen Infra­struktur und der damit verbundenen Verbesserung der Bedingungen für die Menschen im ländlichen Raum.

Es ist keine Neuigkeit, dass viele ländliche Gemeinden letztlich in einer schwierigen budgetären Situation sind. Immer mehr Aufgaben bei doch eher weniger Einnahmen führen dazu, dass notwendige Investitionen verschoben beziehungsweise hintange­stellt werden müssen. Deshalb danke ich insbesondere Bundesminister Schelling und Reinhold Mitterlehner ausdrücklich dafür, dass sie dieses Investitionspaket von rund 175 Millionen € geschnürt haben. Es kommt nicht nur den Kommunen, sondern es kommt auch der regionalen Wirtschaft zugute. Jeder investierte Euro wird sich mehrfach rentieren. Das heißt, dieses Investitionspaket stärkt die Regionen.

Der ländliche Raum muss insgesamt gestärkt werden, denn einerseits sieht er sich mit der Abwanderung in Richtung Städte konfrontiert, andererseits gehen damit auch wichtige Fachkräfte und auch Wissen verloren. Es muss uns ein Anliegen sein, dass wir junge motivierte Menschen in unserem Land und in den Regionen verstärkt ver­ankern. Das heißt aber auch, dass wir Impulse setzen müssen, und genau dafür bietet sich das Kommunalinvestitionsgesetz an, denn es leistet einen wichtigen Beitrag dazu.

Große finanzielle Brocken wie zum Beispiel die Adaptierung von Gebäuden – denken wir an Schulen, Kindergärten et cetera oder an Freizeiteinrichtungen – beziehungs­weise die Abwasserentsorgung oder die Trinkwasserversorgung sind für kleinere, finanzschwächere Gemeinden nur sehr schwer zu stemmen. Die Kostenbeteiligung des Bundes spielt dabei eine wesentliche und wertvolle Rolle.

Was bewirkt das Gesetz schlussendlich? – Konkret wird maximal ein Viertel der Kosten für ein neues Projekt finanziert. Es muss ein neues Projekt sein, das noch nicht geneh­migt ist. Für diese Projekte gibt es in ganz Österreich Zuschüsse von insgesamt 175 Millionen €; das heißt, in Oberösterreich sind es 28 Millionen €. Diese 175 Millio­nen € sollen Investitionen von über 750 Millionen € auslösen und damit auch ein entsprechender Beitrag zur Arbeitsplatzschaffung beziehungsweise zur Sicherung von Arbeitsplätzen sein. Immerhin rechnet man mit bis zu 8 500 neuen Arbeitsplätzen.

Aus meiner Sicht ist ein wichtiger Punkt, dass diese Mittel – sollten Gemeinden sie nicht abholen können – praktisch im Gemeindetopf bleiben und über den Finanz­ausgleich wieder den Gemeinden zugutekommen. Positiv ist, dass die Mittelzuteilung nicht nur nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel erfolgt, sondern auch andere Punkte berücksichtigt werden, denn der abgestufte Bevölkerungsschlüssel trägt nach wie vor dazu bei, dass die kleineren Gemeinden finanziell benachteiligt sind.

Aus meiner Sicht sind wir mit diesem Gesetz auf jeden Fall auf dem richtigen und auf einem gerechten Weg, ganz im Sinne dessen, dass jeder Bürger gleich viel wert sein sollte. Deshalb stimmen wir auch gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Greiner ist zu Wort gemel­det. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.52.58

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf diese Investitionsprämie für Gemeinden eingehe, lade ich Sie ein: Werfen wir doch einen kurzen Blick auf unsere Wirt­schafts­daten!

 


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