nehmen, nicht nur die DBAs an die OECD-Standards anzupassen, sondern insbesondere auch dort einzuschreiten, wo wir wirklich volkswirtschaftliche Einbußen haben.
An dieser Stelle möchte ich Ungarn nennen. Wir haben mit Ungarn ein Doppelbesteuerungsabkommen noch aus der Zeit, als es dort eine kommunistische Regierung gab und als ein paar unserer Firmen dort gerne Baumaßnahmen gesetzt haben, wo betreffend Betriebsstätte eine 24-Monate-Regelung vorherrscht. Das heißt, eine ungarische Baufirma kann im Rahmen des DBAs bei uns bis zu zwei Jahre eine Baustelle führen, ohne eine Betriebsstätte zu haben, sprich: 9 Prozent ungarische Körperschaftsteuer statt 25 Prozent bei uns. Und wenn sie auch noch alle sechs Monate das Personal wechselt – Entsenderichtlinie –, dann zahlt sie keinen Cent Steuer bei uns und könnte legaliter – würde sie den gleichen Nettolohn an ihre Arbeiter auszahlen – um 25 Prozent billiger anbieten als ein österreichischer Unternehmer, ein österreichischer Baumeister.
Ehrlich gesagt, mein Ersuchen, Herr Bundesminister, ist, dieses Doppelbesteuerungsabkommen möglichst rasch aufzukündigen und neu zu verhandeln. Schauen wir, dass wir bei den Betriebsstätten auf sechs Monate herunterkommen! Das darf ich in diesem Zusammenhang sagen.
Das Abkommen mit Indien, wie gesagt, ist zu begrüßen, und ich hoffe, dass wir dann bei unserem Netz an DBAs bald durchkommen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
20.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1609 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über den Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2016 bis 2021 (III-385/1617 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.12
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Stabilitätsprogramm – ein klangvoller Name, wer wünscht sich für seine Heimat nicht Stabilität und Sicherheit; nur ist dieses Stabilitätsprogramm leider genauso stabil wie diese rot-schwarze Regierungskoalition. Das Programm ist quasi ein Sinnbild der bisherigen Regierungspolitik: viele Versprechungen und gute Vorsätze, aber wenig Umsetzung und mangelnder Reformeifer. (Abg. Köchl: Ein Hypo-Stabilitätsprogramm!)
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