Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 294

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Bei den Kontrollaufträgen ging es um die Frage der Anwendung des Vergaberechts, des Bundesvergabegesetzes. Der Rechnungshof fordert die strikte Einhaltung des Vergaberechts ein. Es geht darum, dass neue Vergabeverfahren rechtzeitig eingeleitet werden, dass es zu Neuausschreibungen kommt und nicht immer wieder weiter verlän­gert wird und dass Bestimmungen über veränderliche Preise bei Verträgen mit längerer Laufzeit eingehalten werden.

Auch beim Thema Compliance haben wir ganz konkrete Feststellungen getroffen: die Frage eines Verhaltenskodex, Compliance-Verantwortlicher und Wahrnehmung und Beachtung von Interessenkonflikten.

Es gab, wie gesagt, diese 55 Empfehlungen. Was positiv ist, ist, dass es vom zustän­digen Bundesminister und auch vom nunmehrigen Geschäftsführer eine große Bereit­schaft gab, sich mit diesen Empfehlungen des Rechnungshofes auseinandersetzen zu wollen.

Ich habe im Ausschuss angekündigt, dass wir eine Follow-up-Überprüfung dazu machen werden. Nach dem Prozedere des Rechnungshofes ist es so, dass wir im ersten Jahr ein Nachfrageverfahren starten, durch das wir von der geprüften Stelle erfahren, wie die Empfehlungen umgesetzt werden. Im zweiten Jahr folgt eine wirkliche Follow-up-Überprüfung, und wir schauen noch einmal von Rechnungshofseite, was tatsächlich gemacht wurde.

Wenn Sie erlauben, möchte ich noch zu einem weiteren Bericht etwas sagen; dieser ist eine Follow-up-Überprüfung, er betrifft die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft. Auch da geht es uns wirklich um die Umsetzung von Empfehlungen, und wir haben beispiels­weise die ganz konkrete Empfehlung einer Zusammenlegung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft mit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen gegeben, weil es ja immer um die Frage der Umsetzung von Reformen geht. Auch das ist noch nicht erledigt. Ich wollte Sie nur daran erinnern.

Die Frage der agrarischen Investitionsförderungen und deren Wirkungsaspekte wurde auch im Zuge der Debatte angesprochen. Da lag der Fokus auf Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung. Das ist mit 714,84 Millionen € der drittgrößte Förder­bereich in diesem Kontext. Wir haben die Verteilung kritisiert, den Verlustausgleich bei Direktzahlungen. Wir haben geschaut, wie es mit Wirkungsaspekten und einzelnen Indikatoren ausschaut, aber Näheres kann ich Ihnen dann gerne auch noch persönlich erklären.

Jetzt wollte ich noch auf die Kritik, die es an meiner Person gab, eingehen. Ich will Ihnen sagen, dass ich mich sehr stark bemühe, für das Parlament eine gute Arbeit zu leisten, mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Was diesen Punkt betrifft, so ging es von der Gebarungsrelevanz ausgehend natürlich um die Sorge um die Umsetzung von Reformen. Der Rechnungshof macht Reformvorschläge. Ja, Herr Abgeordneter Mayer, wir können darüber sprechen, was die zehn wichtigsten Reformpunkte des Rech­nungs­hofes sind. Der Rechnungshof schöpft aus einer Fülle von Empfehlungen, und ich denke, es ist gut, wenn man die dann auch konkretisiert; und ich bin gerne bereit, sie Ihnen auch noch darzulegen.

Was die Rohberichte betrifft, ist es nicht die Schuld des Rechnungshofes, dass diese hinausgehen. Sehr oft sind es die geprüften Stellen, die die Berichte in die Öffent­lich­keit bringen, und niemals ist es der Rechnungshof selbst. Also ich bitte, das wirklich zu beachten. Wir liefern Prüfungsergebnisse, und wir legen sie dann mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung vor.

Was das Thema des Parlamentarismus betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass ich mich natürlich nicht in den Kernbereich der parlamentarischen Arbeit einmenge. Außerdem


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