Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 16

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Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Ham­mer.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben bei der Beantwortung der Hauptfrage schon auf die Entwicklung der Bienenvöl­ker Bezug genommen und darauf, dass deren Anzahl grundsätzlich im Steigen begrif­fen ist. Können Sie noch einmal genau sagen, wie sich die Wintersterblichkeit der Bie­nenvölker in den letzten Jahren entwickelt hat und wie die Entwicklung generell war?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Also es ist so, dass sowohl die Zahl der Imker und Imkerin­nen ansteigt – im Jahr 2003 waren es 24 000 Imkerinnen und Imker, wir sind 2016 bei einem Höchststand von 26 000 angekommen – als auch die Zahl der Bienenstöcke pro Imker und Imkerin. Wie gesagt, von einem Tiefststand von 311 000 Bienenvölkern im Jahr 2006 sind wir wieder nahe beim Höchststand von 380 000 Bienenvölkern im Jahr 2013; im Jahr 2016, nach zwei sehr schlechten Wintern, gibt es wieder 354 000 Bie­nenvölker. Das ist also doch eine positive kontinuierliche Entwicklung.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Es ist zweifelsfrei wissenschaftlich bewiesen, dass bestimmte Pestizide wesentliche nega­tive Effekte auf Bienen haben, und daher hat die Europäische Kommission ja bestimm­te Neonicotinoide verboten. Heute, am 17. Mai, und am 18. Mai findet auf EU-Ebene ei­ne Sitzung des Ständigen Komitees in Brüssel statt, bei der über ein langfristiges Ver­bot von Neonicotinoiden befunden wird.

Wird sich Österreich für ein weiteres Verbot von Neonicotinoiden auf europäischer Ebe­ne einsetzen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Es ist so, dass die Europäische Kommission im Jahr 2013 den Einsatz von drei Wirkstoffen, die zur Gruppe der Neonicotinoide gehören, bedeu­tend eingeschränkt hat. Vom Teilverbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmit­teln sind etwa die Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid betroffen. Der Einsatz für die Saatgut- und Bodenbehandlung sowie die Blattbehandlung für die Blüte bei von Bienen beflogenen Kulturpflanzen und Getreiden, ausgenommen Wintergetrei­den, wurde EU-weit verboten. Zudem verpflichtet sich die Europäische Kommission, ei­ne Prüfung etwaiger neuer wissenschaftlicher Informationen in die Wege zu leiten. Die weitere Vorgangsweise wird von dem Expertengremium auf EU-Ebene unter der Lei­tung und der Vorsitzführung der Europäischen Kommission diskutiert, dabei werden alle verfügbaren Informationen eingehend und unabhängig auf wissenschaftlicher Grundla­ge geprüft.

Bei der Frage der Genehmigung oder Nichtgenehmigung von Wirkstoffen handelt es sich aus meiner Sicht nicht um eine politische Entscheidung, sondern um ein Expertengut­achten auf Basis von klar definierten Kriterien. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzei­chen.) Es sollte auch erwähnt werden, dass derzeit nur Entwürfe für Rechtsakte der Eu­ropäischen Kommission vorliegen, daher ist noch nicht absehbar, wann die Europäi­sche Kommission dem Expertengremium tatsächlich einen definitiven Vorschlag vorle­gen wird beziehungsweise mit welchem Inhalt dieser zur Abstimmung gebracht wird. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Erst wenn man den konkreten Vorschlag der Kommission kennt, kann definitiv gesagt werden, wie die fachlich-wissen­schaftliche Bewertung seitens Österreichs erfolgt.

 


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