Ich habe in fast allen Bundesländern entsprechende Stakeholder-Veranstaltungen besucht und konnte bei der Landeshauptleutekonferenz einen sehr ausführlichen Bericht über die wichtigsten Schwerpunkte geben. Alle Landeshauptleute haben das positiv aufgenommen. Wir werden bis zum Gemeindetag in Salzburg im Juni die Eckelemente dieses Masterplans vorlegen und denken, dass das dann auch noch in die Arbeit einer künftigen Bundesregierung entsprechend wird einfließen müssen. – Danke.
Präsidentin Doris Bures: Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Bundesminister! Regional ist genial! Ich habe in meinem Heimatbezirk am Mondsee die erste Bundesbehörde und würde gerne wissen: Wie sehen Sie die Effekte, die sich durch die Verlagerung von Bundesbehörden generell in den ländlichen Raum ergeben?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Es ist tatsächlich so, dass wir eine sehr zentralistisch organisierte Bundesverwaltung haben. Fast alle 68 Bundesdienststellen haben ihren Sitz in Wien, und nur drei dieser Bundeseinrichtungen sind in den Regionen draußen, etwa das Bundesamt für Wasserwirtschaft, das wir nach Scharfling entsendet haben.
Ich denke, dass da sehr großes Potenzial gegeben ist. Das Institut für Föderalismus in Innsbruck hat uns eine Potenzialanalyse geliefert, die zeigt, dass wir mit der Zielsetzung, Bundeseinrichtungen zu dezentralisieren, hinaus in die Regionen zu gehen, gut liegen. Mein Ziel ist es, zumindest 10 Prozent der Bundesbediensteten in die Regionen hinaus zu entsenden, weil sich das sehr positiv auf die Entwicklung in diesen ländlichen Regionen auswirkt. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Wir haben da sehr positive Beispiele, etwa Bayern, wo das tatsächlich greift.
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.
Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet und bedanke mich bei Ihnen, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 13088/J bis 13168/J
B. Zuweisung in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird (1643 d.B.)
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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Doris Bures: Um den Punkt 12 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
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