Begründung
Wir möchten gerne an dieser Stelle an einen in Vergessenheit geratenen Grundpfeiler der Wirtschaftskammer erinnern: die Sparsamkeit. Diese ist dringend notwendig – und Sparsamkeit lässt sich nicht mit dem „Ausnehmen“ der eigenen Mitglieder übersetzen. Denn die Wirtschaftskammer sollte ihren Mitgliedern dienen und nicht umgekehrt. Insofern wäre im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eine Verschlankung der Wirtschaftskammer ein Gebot der Stunde.
Diese Rahmenbedingung der Wirtschaftskammer lautet im §131 des Wirtschaftskammer Gesetzes wie folgt:
„Die Gebarung der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die in den §§122 bis 125 vorgesehenen Kammerumlagen, Grundumlagen und Gebühren für Sonderleistungen sind innerhalb der in diesen Bestimmungen festgelegten Höchstgrenzen nur in solcher Höhe festzusetzen, dass ihr Aufkommen zusammen mit allfälligen sonstigen Erträgen einschließlich der Leistungsentgelte den in den genehmigten Jahresvoranschlägen festgelegten Aufwand deckt und unter Bedachtnahme auf die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.“
Die WKO versucht stattdessen, ihre 10-fach Strukturen zu erhalten. Daher ist der Ansatz, die „Pfuschbekämpfung“ der Wirtschaftskammer zu legalisieren – und damit neue Einkunftsquellen zu erschließen - aus Sicht der WKO nur logisch. Statt Erlagscheinen werden damit zukünftig „Pfuschjäger“ zu den UnternehmerInnen geschickt. Neben datenschutzrechtlichen Fragen (die Wirtschaftskammer darf zukünftig eine „Verdächtigendatei“ aufbauen) gibt es bereits ein legitimiertes und damit auch kontrollierbares Kontrollorgan für die Pfuschbekämpfung: Die Finanzpolizei.
Die Wirtschaftskammer muss sich dringend auf Ihre Aufgabe besinnen: Die Interessensvertretung und vor allem das Mitglieder-Service. Hingegen gilt es, undurchsichtige Lobbying-Abteilungen und andere Luxuspositionen der WKO zu hinterfragen. Und noch zur Klarstellung: Die Wirtschaftskammer ist auch ohne Pfuschjagd für die Unterstützung ihrer Mitglieder in schwierigen Situationen zuständig. Auch dies ist im Wirtschaftskammergesetz geregelt (Laut §19 Abs. 1, Z.4 Wirtschaftskammergesetz gehört die Wirtschaftsförderung zu den Kernaufgaben der Landeskammer, gleiches gilt für die „…Unterstützung ihrer Mitglieder in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten…“ (§19 Wirtschaftskammergesetz Abs. 1, Z.10). Dazu kommt: Der „Unterstützungsfonds in Notfällen“ ist bei der SVA angesiedelt – und nicht bei der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/site/kampagnen/Unterstuetzungsfonds_in_Notfaellen.html.).
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesvorschläge vorzulegen, die folgende Punkte beinhalten:
Eine Organisation der bisher von den Fachgruppen wahrgenommenen Tätigkeiten durch die Fachverbände und - damit verbunden - eine Auflösung der Fachgruppen auf Landesebene. Die Fachverbände sollen dabei auf die Bundesländer aufgeteilt werden – es sollen nicht alle Fachverbände in Wien sitzen.
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