Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 81

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Begründung

Wir möchten gerne an dieser Stelle an einen in Vergessenheit geratenen Grundpfeiler der Wirtschaftskammer erinnern: die Sparsamkeit. Diese ist dringend notwendig – und Sparsamkeit lässt sich nicht mit dem „Ausnehmen“ der eigenen Mitglieder übersetzen. Denn die Wirtschaftskammer sollte ihren Mitgliedern dienen und nicht umgekehrt. Inso­fern wäre im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eine Ver­schlankung der Wirtschaftskammer ein Gebot der Stunde.

Diese Rahmenbedingung der Wirtschaftskammer lautet im §131 des Wirtschaftskam­mer Gesetzes wie folgt:

„Die Gebarung der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die in den §§122 bis 125 vorgesehenen Kammerumlagen, Grundumlagen und Gebühren für Sonderleistungen sind innerhalb der in diesen Bestimmungen festgelegten Höchst­grenzen nur in solcher Höhe festzusetzen, dass ihr Aufkommen zusammen mit allfälli­gen sonstigen Erträgen einschließlich der Leistungsentgelte den in den genehmigten Jahresvoranschlägen festgelegten Aufwand deckt und unter Bedachtnahme auf die un­terschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.“

Die WKO versucht stattdessen, ihre 10-fach Strukturen zu erhalten. Daher ist der An­satz, die „Pfuschbekämpfung“ der Wirtschaftskammer zu legalisieren – und damit neue Einkunftsquellen zu erschließen - aus Sicht der WKO nur logisch. Statt Erlagscheinen werden damit zukünftig „Pfuschjäger“ zu den UnternehmerInnen geschickt. Neben da­tenschutzrechtlichen Fragen (die Wirtschaftskammer darf zukünftig eine „Verdächtigen­datei“ aufbauen) gibt es bereits ein legitimiertes und damit auch kontrollierbares Kon­trollorgan für die Pfuschbekämpfung: Die Finanzpolizei.

Die Wirtschaftskammer muss sich dringend auf Ihre Aufgabe besinnen: Die Interes­sensvertretung und vor allem das Mitglieder-Service. Hingegen gilt es, undurchsichtige Lobbying-Abteilungen und andere Luxuspositionen der WKO zu hinterfragen. Und noch zur Klarstellung: Die Wirtschaftskammer ist auch ohne Pfuschjagd für die Unter­stützung ihrer Mitglieder in schwierigen Situationen zuständig. Auch dies ist im Wirt­schaftskammergesetz geregelt (Laut §19 Abs. 1, Z.4 Wirtschaftskammergesetz gehört die Wirtschaftsförderung zu den Kernaufgaben der Landeskammer, gleiches gilt für die „…Unterstützung ihrer Mitglieder in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenhei­ten…“ (§19 Wirtschaftskammergesetz Abs. 1, Z.10). Dazu kommt: Der „Unterstützungs­fonds in Notfällen“ ist bei der SVA angesiedelt – und nicht bei der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/site/kampagnen/Unterstuetzungsfonds_in_Notfaellen.html.).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesvorschläge vor­zulegen, die folgende Punkte beinhalten:

Eine Organisation der bisher von den Fachgruppen wahrgenommenen Tätigkeiten durch die Fachverbände und - damit verbunden - eine Auflösung der Fachgruppen auf Lan­desebene. Die Fachverbände sollen dabei auf die Bundesländer aufgeteilt werden – es sollen nicht alle Fachverbände in Wien sitzen.

 


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