Dieses grundlegende Prinzip sollte auch hierzulande umgesetzt werden. Die Wirtschaftskammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifellos anerkennenswerte historische Verdienste um den sozialen Ausgleich in Österreich erlangt. Aufgrund ihrer tief verankerten, blockierenden Denkmuster und des einengenden Parteizugriffs war der Sprung ins 21. Jahrhundert für die Kammer aber nicht schaff-bar. Weltweit ist Österreich das einzige Land, das die Kammern in der Verfassung verankert hat. Europaweit gibt es nur noch wenige Staaten, in denen das System der Zwangsmitgliedschaft sowohl für Unternehmer_innen als auch für Arbeitnehmer_innen besteht. Zahlreiche Länder, wie bspw. Polen oder Slowenien zeigen, dass die Kammern auch ohne Pflichtmitgliedschaften sehr wohl gut funktionieren können. Die Wirtschaft braucht weniger Bürokratie, weniger Parteieneinfluss, mehr unternehmerische Freiheit und ein echtes Sprachrohr für das Unternehmertum. Es braucht eine moderne, effiziente, effektive Interessensvertretung und Serviceorganisation - eine Wirtschaftskammer 2.0, die keine Pflichtmitgliedschaft mehr braucht. Bei jedem Euro an Mehrinvestitionen und bei jedem/r zusätzlichen Mitarbeiter_in kassiert die Wirtschaftskammer mehr Beiträge. Dies ist nicht nur ein finanzieller Mehraufwand für die Unternehmen, sondern auch wettbewerbsschädlich.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Außer der Gewerbeordnung beschließen wir noch andere Gesetze, unter anderem auch das Maß- und Eichgesetz. Mit der Novelle des Maß- und Eichgesetzes schaffen wir ja eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, und damit ist auch eine merkbare Kosteneinsparung im Bereich der Eich- und der Messgeräte verbunden. Im Sinne der Entbürokratisierung, Erleichterung und Deregulierung wurden die Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes ja geprüft und nicht mehr erforderliche Regelungen und Festlegungen gestrichen. Durch die permanente Weiterentwicklung im technischen Bereich ist es nun möglich, auch Eichpflichten zu reduzieren sowie die Intervalle zur Nacheichung der Geräte zu verlängern.
Von diesem Befund ausgehend, meine Damen und Herren, kommt es zu einer Streichung der Eichpflichten bei einer Reihe von Messgeräten wie beispielsweise bei den Abwasserzählern oder bei den Drehzahlmessern. Für andere Geräte wie zum Beispiel die Längenmessgeräte wiederum entfällt die Nacheichpflicht, während von der Verlängerung der Nacheichfristen schließlich auch elektronische Elektrizitätszähler, Gaszähler, Kraftstoffzapfanlagen oder Reifendruckmessgeräte betroffen sind.
Derzeit werden in Österreich circa 700 000 Messgeräte pro Jahr geeicht, und mit der Novelle fallen bei voller Wirksamkeit jährlich circa 167 000 von diesen 700 000 Eichungen weg. Die Streichung von Eichpflichten beziehungsweise die Verlängerung von Nacheichfristen wird in den meisten Fällen mit Inkrafttreten der Novelle wirksam, lediglich die Verlängerung der Nacheichfristen wird für einige wenige Geräte mit entsprechender Verzögerung eintreten. Somit kommt es zu einer deutlichen Entlastung für die Anwender und Verwender von Messgeräten.
Dies führt auch zu einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Wettbewerbsfähigkeit. Natürlich werden auch die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten gewahrt, und auch die Bestimmungen in Sachen Gesundheitswesen und Sicherheitswesen werden klarerweise erfüllt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.12
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite