Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 104

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Dieses grundlegende Prinzip sollte auch hierzulande umgesetzt werden. Die Wirtschafts­kammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifellos anerkennenswerte his­torische Verdienste um den sozialen Ausgleich in Österreich erlangt. Aufgrund ihrer tief verankerten, blockierenden Denkmuster und des einengenden Parteizugriffs war der Sprung ins 21. Jahrhundert für die Kammer aber nicht schaff-bar. Weltweit ist Öster­reich das einzige Land, das die Kammern in der Verfassung verankert hat. Europaweit gibt es nur noch wenige Staaten, in denen das System der Zwangsmitgliedschaft so­wohl für Unternehmer_innen als auch für Arbeitnehmer_innen besteht. Zahlreiche Län­der, wie bspw. Polen oder Slowenien zeigen, dass die Kammern auch ohne Pflichtmit­gliedschaften sehr wohl gut funktionieren können. Die Wirtschaft braucht weniger Büro­kratie, weniger Parteieneinfluss, mehr unternehmerische Freiheit und ein echtes Sprach­rohr für das Unternehmertum. Es braucht eine moderne, effiziente, effektive Interes­sensvertretung und Serviceorganisation - eine Wirtschaftskammer 2.0, die keine Pflicht­mitgliedschaft mehr braucht. Bei jedem Euro an Mehrinvestitionen und bei jedem/r zu­sätzlichen Mitarbeiter_in kassiert die Wirtschaftskammer mehr Beiträge. Dies ist nicht nur ein finanzieller Mehraufwand für die Unternehmen, sondern auch wettbewerbsschäd­lich.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


14.10.13

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Außer der Gewer­beordnung beschließen wir noch andere Gesetze, unter anderem auch das Maß- und Eichgesetz. Mit der Novelle des Maß- und Eichgesetzes schaffen wir ja eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, und damit ist auch eine merkbare Kosteneinsparung im Be­reich der Eich- und der Messgeräte verbunden. Im Sinne der Entbürokratisierung, Er­leichterung und Deregulierung wurden die Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes ja geprüft und nicht mehr erforderliche Regelungen und Festlegungen gestrichen. Durch die permanente Weiterentwicklung im technischen Bereich ist es nun möglich, auch Eichpflichten zu reduzieren sowie die Intervalle zur Nacheichung der Geräte zu verlän­gern.

Von diesem Befund ausgehend, meine Damen und Herren, kommt es zu einer Strei­chung der Eichpflichten bei einer Reihe von Messgeräten wie beispielsweise bei den Abwasserzählern oder bei den Drehzahlmessern. Für andere Geräte wie zum Beispiel die Längenmessgeräte wiederum entfällt die Nacheichpflicht, während von der Verlän­gerung der Nacheichfristen schließlich auch elektronische Elektrizitätszähler, Gaszäh­ler, Kraftstoffzapfanlagen oder Reifendruckmessgeräte betroffen sind.

Derzeit werden in Österreich circa 700 000 Messgeräte pro Jahr geeicht, und mit der Novelle fallen bei voller Wirksamkeit jährlich circa 167 000 von diesen 700 000 Eichun­gen weg. Die Streichung von Eichpflichten beziehungsweise die Verlängerung von Nach­eichfristen wird in den meisten Fällen mit Inkrafttreten der Novelle wirksam, lediglich die Verlängerung der Nacheichfristen wird für einige wenige Geräte mit entsprechender Verzögerung eintreten. Somit kommt es zu einer deutlichen Entlastung für die Anwen­der und Verwender von Messgeräten.

Dies führt auch zu einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Wett­bewerbsfähigkeit. Natürlich werden auch die Interessen der Konsumentinnen und Kon­sumenten gewahrt, und auch die Bestimmungen in Sachen Gesundheitswesen und Si­cherheitswesen werden klarerweise erfüllt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.12

 


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