Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 113

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Herr Kollege Themessl, ich schätze dich sehr, aber ganz so, wie du gesagt hast, ist es nicht. Bei der Gewerbeordnung muss natürlich auch der Kollektivvertrag einen gewis­sen Stellenwert haben. Dass dabei natürlich Verschränkungen notwendig sind, dass alles weg soll, was nicht richtig ist und was keinen Platz hat, ist klar, aber ich glaube, es ist notwendig, dass auf die Kollektivverträge Rücksicht genommen wird, weil durch deren Einhaltung beziehungsweise Verschränkung oder Verbundenheit die Qualität und der fachliche Bereich stark betroffen sind.

Die Erleichterung bei den Nebenrechten und die Streichung der Teilgewerbe sind ein richtiger Ansatz, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gelbe vom Ei ist es noch nicht. Ich gebe Kollegen Themessl vollkommen recht, wenn er sagt, dass für die heimischen Betriebe dringend notwendige Erleichterungen erzielt werden müssen, denn genau diese heimischen Betriebe, die klein- und mittelständisch strukturierten Be­triebe, waren der Motor und sind weiterhin der Motor unserer heimischen Wirtschaft. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun, Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur, gelangen Sie zu Wort. – Bitte.

 


14.46.46

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Mi­nister! Lieber Harald, gratuliere zu deiner neuen Aufgabe! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Eigentlich wollten wir heute im Zuge der Gewerbeordnung auch das Maß- und Eichgesetz ändern, meines Wissens gibt es da allerdings keine Un­einigkeit, also nehme ich an, das werden wir nächstes Mal ändern. (Abg. Keck: Wird eh heute gemacht!)

Vermutlich ist das Maß- und Eichgesetz für die meisten Zuhörer nicht wahnsinnig span­nend, aber ich möchte trotzdem darüber sprechen, weil die Novelle ein sehr gutes Bei­spiel dafür ist, dass die Technik die Politik einfach überholt hat. (Abg. Schieder: Das wird eh heute gemacht!)

Es ist nicht mehr notwendig, moderne Messgeräte ständig zu eichen – hoch lebe die Technik und mit ihr die Politik, die das erfreulicherweise erkannt hat! Diese Novelle ist das beste Beispiel dafür, dass die Politik mit der Zeit gehen kann, wenn sie will. Sie ist auch ein wunderbares Beispiel dafür, was beim Bürokratieabbau möglich ist, wenn man nur will. Ein Viertel aller Kontrollen wird entfallen. Wir sprechen für Verwender von Messgeräten von Einsparungen von über 15 Millionen € im Jahr.

Wenn das jetzt auch in anderen, dringend überarbeitungsbedürftigen Materien wie zum Beispiel dem Arbeiternehmerschutzgesetz, das aus dem letzten Jahrtausend stammt, passieren würde, dann wäre das einfach großartig. In Wirklichkeit muss nämlich keine Reinigungskraft instruiert werden, dass sie das Putzmittel nicht trinken darf – sie trinkt es doch zu Hause auch nicht. Es braucht einfach mehr Hausverstand sowohl in der Ge­staltung von Vorschriften als auch in deren Kontrolle.

Ich möchte kurz ein Beispiel einer steirischen IT-Firma erzählen. Die hat einen großen Auftrag an Land gezogen und eine junge Programmiererin eingestellt; sie war zufällig die fünfte Frau, die dann in diesem Unternehmen beschäftigt war, fünf Männer gab es auch schon. Dann kam der Arbeitsinspektor und sagte: Jetzt sind da fünf Frauen und fünf Männer, ab sofort braucht es getrennte Sanitäranlagen, separat für Frauen und für Männer. Die jungen Unternehmer haben sich durchgerechnet, was sie der Umbau be­ziehungsweise der Zubau für diese Sanitäranlage kosten würde, und haben kurzer­hand die junge Programmiererin wieder gekündigt, weil sich das einfach, auch mit dem großen Auftrag, nicht rechnet. Ich bezweifle stark, dass das im Sinne des Arbeitsins­pektors war, aber das war nun einmal seine Vorschrift.

 


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