Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1611 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1584 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird (1624 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.57
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dass die österreichische Landwirtschaft nachhaltig wirtschaftet, kann, glaube ich, niemand bestreiten. Gerade auch im internationalen Vergleich kann man durchaus herzeigbare Ergebnisse vorweisen.
Damit diese nachhaltige Bewirtschaftung möglich ist, braucht die Bauernschaft aber auch genetisch wertvolles Saat- und Pflanzgut, denn dieses wertvolle Saat- und Pflanzgut gilt als Fundament der Lebensmittelerzeugung und muss strengen Anforderungen entsprechen, um jede Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier oder negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Verarbeitung und die Produktqualität zu vermeiden. Das ist auch die Zielsetzung der AGES. Meine Damen und Herren! Der Grundversorgung mit heimischen Lebens- und Futtermitteln und der Versorgung der Industrie mit Rohstoffen liegt hochwertiges Saatgut mit exzellenten Sorten zugrunde.
Pflanzgut sowie Saatgut unterliegen aufgrund ihrer Bedeutung strengen nationalen und internationalen Regeln. Die regionale Produktion, die wir aufweisen können, garantiert höchste Qualität und Vielfalt. Österreich ist reich an derartigen Sorten, und diese Fülle müssen wir erhalten. Regionalität ist das Wirtschaftskonzept der Zukunft für Österreich und muss es auch sein, weiters ist sie der Garant für nachhaltigen Umgang mit genetischen Ressourcen.
Die Novelle des Pflanzgutgesetzes beinhaltet in der vorliegenden Form Anpassungen entsprechend einigen Durchführungsrichtlinien der Europäischen Union. Die wesentlichen Inhalte der Novelle sind die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien. Um die Qualität zu steigern, gibt es genauere Regelungen betreffend höherwertiges Material, es erfolgt eine Präzisierung von Vollzugsvorschriften, die Sicherstellung und Zulassung traditioneller Sorten. Betreffend die Registrierung von Obstpflanzgut kommt es zum Beispiel zu einer Änderung der Liste der Schadorganismen. Grundsätzlich ist auch ein gemeinsames Sortenverzeichnis des Bundesamtes für Wein- und Obstbau und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit vorgesehen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite