Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 116

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1611 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.56.426. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (1584 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird (1624 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


14.57.06

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dass die österreichische Land­wirtschaft nachhaltig wirtschaftet, kann, glaube ich, niemand bestreiten. Gerade auch im internationalen Vergleich kann man durchaus herzeigbare Ergebnisse vorweisen.

Damit diese nachhaltige Bewirtschaftung möglich ist, braucht die Bauernschaft aber auch genetisch wertvolles Saat- und Pflanzgut, denn dieses wertvolle Saat- und Pflanzgut gilt als Fundament der Lebensmittelerzeugung und muss strengen Anforderungen ent­sprechen, um jede Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier oder negati­ve Auswirkungen auf die Umwelt, die Verarbeitung und die Produktqualität zu vermei­den. Das ist auch die Zielsetzung der AGES. Meine Damen und Herren! Der Grundver­sorgung mit heimischen Lebens- und Futtermitteln und der Versorgung der Industrie mit Rohstoffen liegt hochwertiges Saatgut mit exzellenten Sorten zugrunde.

Pflanzgut sowie Saatgut unterliegen aufgrund ihrer Bedeutung strengen nationalen und internationalen Regeln. Die regionale Produktion, die wir aufweisen können, garantiert höchste Qualität und Vielfalt. Österreich ist reich an derartigen Sorten, und diese Fülle müssen wir erhalten. Regionalität ist das Wirtschaftskonzept der Zukunft für Österreich und muss es auch sein, weiters ist sie der Garant für nachhaltigen Umgang mit geneti­schen Ressourcen.

Die Novelle des Pflanzgutgesetzes beinhaltet in der vorliegenden Form Anpassungen entsprechend einigen Durchführungsrichtlinien der Europäischen Union. Die wesentli­chen Inhalte der Novelle sind die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien. Um die Qua­lität zu steigern, gibt es genauere Regelungen betreffend höherwertiges Material, es er­folgt eine Präzisierung von Vollzugsvorschriften, die Sicherstellung und Zulassung tra­ditioneller Sorten. Betreffend die Registrierung von Obstpflanzgut kommt es zum Bei­spiel zu einer Änderung der Liste der Schadorganismen. Grundsätzlich ist auch ein ge­meinsames Sortenverzeichnis des Bundesamtes für Wein- und Obstbau und des Bun­desamtes für Ernährungssicherheit vorgesehen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite