Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 117

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Vor allem die Sicherstellung der Zulassung traditioneller Sorten ist ein wichtiger Punkt, da traditionelle Sorten – das wissen wir aus Erfahrung – sehr standortangepasst und ro­bust gegenüber Schadorganismen sind. Alte Obstsorten – da müssen wir aufpassen, dass wir die erhalten können – liefern einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität, und das ist si­cher auch eine Erfolgsgeschichte der heimischen Landwirtschaft.

Dabei leistet das ÖPUL-Programm auch einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt dieser Sorten. Was die Umsetzung anbelangt, wird es für die rund hundert betroffenen Unter­nehmen nur einen geringen Aufwand oder Mehraufwand geben. Eine Kostensteigerung ist Gott sei Dank bei den Bäuerinnen und Bauern nicht zu erwarten, da die Gesamtkos­ten für Behörden bei überschaubaren 10 000 € liegen werden.

Ganz im Sinne der heimischen Landwirtschaft wird die Qualitätssicherung und deren Ver­besserung vorangetrieben. Das Bewusstsein für alte Sorten sollten wir, wie ich bereits erwähnt habe, noch stärker forcieren, es sollte gestärkt werden. Aber insgesamt, Herr Bundesminister, sind wir auf einem guten Weg, und dafür möchte ich mich bei dir ganz besonders herzlich bedanken, im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft, im Sinne un­serer Bäuerinnen und Bauern, aber auch im Sinne unserer Konsumenten, die auf Qua­litätsproduktion und auf eigene Versorgung besonderen Wert legen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


15.01.02

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landwirtschafts- und Umweltminister! Geschätzte Damen und Herren hier auf der Zuschauergalerie und zu Hause vor den Fernsehapparaten! Wir beschließen heute die Novellierung des Pflanz­gutgesetzes. Dies wurde in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses ein­stimmig beschlossen und stellt eine nationale Umsetzung von drei EU-Richtlinien dar. Dieser Beschluss hätte bereits bis Ende 2016 erfolgen sollen, meiner Meinung nach ist das ein Versäumnis des Landwirtschaftsministers. So beschließen wir eben heuer die Umsetzung auf nationaler Ebene am heutigen Plenartag. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Geschätzte Damen und Herren! Der Beschluss zeigt, dass hier auf sachlicher Ebene nachhaltig für die Produzenten, die Konsumenten, die Touristen, aber auch für den wei­teren Bestand und Erhalt der alten, traditionellen Obst- und Gemüsesorten einstimmig über Parteigrenzen hinweg ein wichtiger Beschluss gefasst wird. Man hat aber, wenn man die tagespolitischen Geschehnisse betrachtet, den Eindruck, dass die Sachpolitik in Zeiten und an Tagen wie diesen in den Hintergrund tritt, und denkt, dass persönliche Profilierungen mancher Politiker im Vordergrund stehen.

Was meine ich damit? – Vor zehn Jahren, im Jahr 2007, wurde hier im Hohen Haus be­schlossen, dass die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates fünf Jahre betragen soll. Zum Zweiten denke ich, manche ÖVP-Minister haben insofern ein relativ kurzes Ge­dächtnis, weil eben erst vor einigen Wochen gemeinsam ein neues Regierungsprogramm beschlossen wurde. Und siehe da, nach kurzer Zeit vergisst man bereits die Unter­schrift, die man unter dieses Regierungsprogramm gesetzt hat!

Ich meine damit die Umsetzung des Masterplans für den ländlichen Raum. (Zwischen­ruf des Abg. Eßl.) In diesem neuen Regierungsprogramm, Herr Kollege, war fixiert, dass mit Oktober dieses Jahres vom Landwirtschaftsminister der Masterplan für den ländli­chen Raum dem Nationalrat hätte vorgelegt werden sollen. Aufgrund der aktuellen Ent­wicklungen wird das wahrscheinlich nicht möglich sein. Also die nachhaltige Stärkung – auch in wirtschaftlicher Hinsicht, auch, was die Arbeitsplätze, auch, was die Wertschöp­fung in den ländlichen Regionen betrifft – lässt daher noch einige Zeit auf sich warten.

 


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