Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 153

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Nun ersuche ich jene Damen und Herren, die für den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage sind, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

17.02.479. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1614 d.B.): Überein­kommen von Minamata über Quecksilber (1633 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


17.03.17

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Wir haben letzte Woche im Umweltausschuss über dieses Abkommen dis­kutiert. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Wir wissen alle, dass Quecksilber ein sehr stark toxisches, also sehr giftiges Schwer­metall ist, das Auswirkungen auf das Nervensystem haben kann und das natürlich chro­nische und auch akute Vergiftungen hervorrufen kann. Wie entsteht dieses Quecksil­ber? – Auf natürliche Art und Weise, zum Beispiel bei Vulkanausbrüchen, aber auch, und das sehr stark, bei industriellen Prozessen, und dadurch gelangt es natürlich in die Umwelt.

Das Methylquecksilber stellt die gefährlichste Form dar. Wenn dieses ins Meer kommt, gelangt es über Fische und Meeresfrüchte in die Nahrungskette. Besonders betroffen sind einzelne Fischarten, bei denen die Grenzwerte für Quecksilberwerte sehr oft über­schritten werden. Dieses Minamata-Übereinkommen wurde verabschiedet, um die Um­welt und vor allem auch die menschliche Gesundheit vor nachhaltigen Schädigungen zu schützen.

In Minamata gab es eine Fabrik, die Quecksilber über das Abwasser ins Meer geleitet hat. Es sind damals sage und schreibe über 2 000 Menschen gestorben, und weitere zigtausend wurden vergiftet, weil dieses Gift über die Nahrungskette in den Menschen geriet.

Österreich war, und das ist sehr erfreulich, einer der ersten Staaten, die dieses Abkom­men bereits im Jahr 2013 unterzeichnet haben. Momentan sind es rund 130 Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, und 43 haben es bereits ratifiziert. Für das In­krafttreten dieses Abkommens braucht es 50 Ratifizierungen. Soweit ich informiert bin, wird die EU diese Ratifizierungen gemeinsam mit Österreich und den anderen Mitglied­staaten als Urkunden hinterlegen, und damit kann das Abkommen in Kraft treten.

Aus meiner Sicht ist das ein sehr wichtiges umweltpolitisches Abkommen, durch das in Zukunft der Umgang mit Quecksilber deutlich eingeschränkt werden soll. Es werden da spezielle Regelungen vorgebracht, aber grundsätzlich geht es darum, die Verwendung von Quecksilber zu beschränken, und deshalb stimmen wir diesem heutigen Antrag ger­ne zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


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