Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Steuererleichterung für fossile Stromerzeugung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Mineralölsteuergesetzes, des Kohleabgabegesetzes und des Erdgasabgabegesetzes zum Zweck der Abschaffung steuerlicher Vergünstigungen für die Erzeugung von Elektrizität auf Basis von Kohle, Mineralöl oder Erdgas in Herstellungsbetrieben vorzulegen.
*****
Das wäre ein erster Schritt, den Österreich zur Umsetzung des Minamata-Abkommens ganz leicht machen könnte. Es wäre aber auch gleichzeitig – das ist ja immer das Tolle in der Umweltpolitik, dass man so viele Effekte gleichzeitig erzielen kann – ein Schritt zur Umsetzung des Klimaabkommens von Paris. Da hat ja die Regierung bisher eine völlige Nullnummer geliefert. Ich wünsche mir, dass Sie in Ihren letzten Zügen jetzt wenigstens noch erste Schritte in die Zukunft der erneuerbaren Energie setzen. Die Zustimmung zu meinem Antrag wäre ein erster Schritt. Für die nächste Bundesregierung bin ich der Überzeugung, dass Österreich ein eigenständiges, starkes, engagiertes Umwelt-, Energie- und Klimaministerium braucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.13
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Brunner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend keine Steuererleichterung für fossile Stromerzeugung
eingebracht im
Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über
die Regierungsvorlage (1614 d.B.):
Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (1633 d.B.)
Begründung
Das gegenständliche Übereinkommen ist das erste weltweite Abkommen zur Reduktion der Quecksilberbelastung. Eine der Quellen für diese Belastung sind Kohlekraftwerke, wie auch in Anlage D des Abkommens festgehalten ist. Zur Erreichung der Ziele des Abkommens ist daher auch eine Zurückdrängung der Erzeugung von Strom aus Kohle dringend geboten.
Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft außerdem zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.
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