Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 157

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Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Steuererleichterung für fossile Stromerzeugung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat eine Novelle des Mineralölsteuergesetzes, des Kohleabgabege­setzes und des Erdgasabgabegesetzes zum Zweck der Abschaffung steuerlicher Ver­günstigungen für die Erzeugung von Elektrizität auf Basis von Kohle, Mineralöl oder Erd­gas in Herstellungsbetrieben vorzulegen.

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Das wäre ein erster Schritt, den Österreich zur Umsetzung des Minamata-Abkommens ganz leicht machen könnte. Es wäre aber auch gleichzeitig – das ist ja immer das Tolle in der Umweltpolitik, dass man so viele Effekte gleichzeitig erzielen kann – ein Schritt zur Umsetzung des Klimaabkommens von Paris. Da hat ja die Regierung bisher eine völlige Nullnummer geliefert. Ich wünsche mir, dass Sie in Ihren letzten Zügen jetzt we­nigstens noch erste Schritte in die Zukunft der erneuerbaren Energie setzen. Die Zu­stimmung zu meinem Antrag wäre ein erster Schritt. Für die nächste Bundesregierung bin ich der Überzeugung, dass Österreich ein eigenständiges, starkes, engagiertes Um­welt-, Energie- und Klimaministerium braucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Brunner eingebrachte Entschlie­ßungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend keine Steu­ererleichterung für fossile Stromerzeugung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über
die Regierungsvorlage (1614 d.B.): Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (1633 d.B.)

Begründung

Das gegenständliche Übereinkommen ist das erste weltweite Abkommen zur Reduk­tion der Quecksilberbelastung. Eine der Quellen für diese Belastung sind Kohlekraft­werke, wie auch in Anlage D des Abkommens festgehalten ist. Zur Erreichung der Zie­le des Abkommens ist daher auch eine Zurückdrängung der Erzeugung von Strom aus Kohle dringend geboten.

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staatenge­meinschaft außerdem zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhun­derts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekar­bonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.

 


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