promiss des Abtausches von Machtinteressen erkennen. Die Bundesregierung hatte es wieder nicht geschafft, sich aus dem Würgegriff der Landesfürsten zu befreien. Zumindest war ein Mehr an pädagogischer Autonomie vorgesehen – ebenso erfreulich wie überfällig. Bei den wirklich großen und entscheidenden Themen – wie einer umfassenden finanziellen oder personellen Autonomie – hat dieser Reformvorschlag jedoch komplett ausgelassen.
– Im Juni 2016 konnten dann, mit deutlicher Verspätung – angekündigt waren diese Änderungen für das Frühjahr 2016 – erste kleine Teile des Reformpakets im Parlament beschlossen werden (u.a. mehr pädagogische Autonomie).
– Im Mai 2016 trat Bundeskanzler Werner Faymann zurück. Christian Kern wurde neuer Bundeskanzler und bestellte Sonja Hammerschmid zur neuen Bildungsministerin. Die Hoffnung auf eine echte Reform erwachte neu.
– Im Oktober 2016 wurde eine Punktation für ein Schulautonomie-Paket präsentiert, das durchaus mutige Ansätze aufwies. Allerdings schaffte man auch hier nicht, für klare und einheitliche Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Schulverwaltung zu sorgen. Die Landesfürsten hatten sich auch unter den neuen Köpfen in der Regierung den Zugriff auf das Schulsystem gesichert.
– Nach langen und
zähen Verhandlungen mit der Gewerkschaft „durfte“ dann im
März 2017 endlich der Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. Die
Eckpunkte wären „nicht
verhandelbar“, richtete Bildungsministerin Hammerschmid der
Lehrergewerkschaft aus. Diese
Gewerkschaft sah und sieht das offenbar etwas anders und intervenierte mit
allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, teilweise auch intellektuell
unredlich (z.B. Informationen an
Schüler_innen und Eltern, in denen Horrorszenarien von sofortigen Schulschließungen
und riesigen Klassenverbänden an die Wand gemalt wurden). Neben etlichen
positiven Punkten war in diesem Entwurf nun aber Schwarz auf Weiß zu
lesen: Der bestehende Kompetenz-Wirrwarr in der Schulverwaltung sollte mit den
Bildungsdirektionen als Zwitterbehörde gesetzlich fortgeschrieben
werden. Die Landesfürsten sicherten sich ihre Macht im
Bildungsbereich und den Zugriff auf unser Schulsystem ab. Sie sollten sogar die
Möglichkeit bekommen, sich selbst zu Präsidenten der Bildungsdirektionen
zu ernennen. Damit sollte die parteipolitische Einflussnahme auf das Schulsystem
gesetzlich einzementiert werden.
– Mai 2017: Nach Ende der Begutachtungsfrist und rund 1.600 Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf – so vielen wie nie zuvor – wurde munter mit der Gewerkschaft weiterverhandelt. Was genau ausgemacht wurde, ist bis heute unbekannt. Ebenso, ob die Gewerkschaft nun „ihren Segen“ zum Reformpaket gibt oder nicht. Zusätzlich bleibt offen, ob der neue ÖVP-Chef seine Zustimmung vom Segen der Gewerkschaft abhängig macht oder nicht.
– Denn ebenfalls im Mai 2017 kam es zum Rücktritt von ÖVP-Chef und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. Sebastian Kurz übernahm die ÖVP und kündigte die Koalition auf. Seitdem sind die Signale aus der ÖVP hinsichtlich des Reformpakets hochgradig volatil. Eine klare bildungspolitische Linie ist ebenso wenig zu erkennen wie Prozessklarheit hinsichtlich der nächsten Schritte zur Beschlussfassung im Parlament. Von Staatssekretär Mahrer zugesicherte Kompromisslösungen wurden vom ÖVP-Parteichef zurückgewiesen und die Verhandlungen hängen fortan in den Seilen.
– Aktueller Stand: Die Regierung braucht für
die Reform eine Zweidrittelmehrheit und damit
die Stimmen der Grünen oder der FPÖ. Während von den
Verhandlungen mit den Freiheitlichen wenig an die Öffentlichkeit
drang, signalisierten zuletzt die Grünen tendenziell Zustimmung
– bereit fast alles für eine Modellregion zur Gesamtschule zu opfern.
Von ihrer ursprünglichen Bedingung, dass die Bildungsdirektion als
Bundesbehörde einzurichten sei
(vgl. u.a. Der Standard, 7. Jänner 2016, http://derstandard.at/
2000028626804/Bildungsreform-Gruene-wollen-mehr-Mitsprache-fuer-Bund),
sind die
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite