Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll186. Sitzung, 19. Juni 2017 / Seite 25

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promiss des Abtausches von Machtinteressen erkennen. Die Bundesregierung hatte es wieder nicht geschafft, sich aus dem Würgegriff der Landesfürsten zu befreien. Zumin­dest war ein Mehr an pädagogischer Autonomie vorgesehen – ebenso erfreulich wie überfällig. Bei den wirklich großen und entscheidenden Themen – wie einer umfassen­den finanziellen oder personellen Autonomie – hat dieser Reformvorschlag jedoch kom­plett ausgelassen.

– Im Juni 2016 konnten dann, mit deutlicher Verspätung – angekündigt waren diese Änderungen für das Frühjahr 2016 – erste kleine Teile des Reformpakets im Parlament beschlossen werden (u.a. mehr pädagogische Autonomie).

– Im Mai 2016 trat Bundeskanzler Werner Faymann zurück. Christian Kern wurde neu­er Bundeskanzler und bestellte Sonja Hammerschmid zur neuen Bildungsministerin. Die Hoffnung auf eine echte Reform erwachte neu.

– Im Oktober 2016 wurde eine Punktation für ein Schulautonomie-Paket präsentiert, das durchaus mutige Ansätze aufwies. Allerdings schaffte man auch hier nicht, für klare und einheitliche Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Schulverwaltung zu sorgen. Die Lan­desfürsten hatten sich auch unter den neuen Köpfen in der Regierung den Zugriff auf das Schulsystem gesichert.

– Nach langen und zähen Verhandlungen mit der Gewerkschaft „durfte“ dann im
März 2017 endlich der Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. Die Eckpunkte wären „nicht verhandelbar“, richtete Bildungsministerin Hammerschmid der Lehrergewerkschaft aus. Diese Gewerkschaft sah und sieht das offenbar etwas anders und intervenierte mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, teilweise auch intellektuell unredlich (z.B. In­formationen an Schüler_innen und Eltern, in denen Horrorszenarien von sofortigen Schul­schließungen und riesigen Klassenverbänden an die Wand gemalt wurden). Neben et­lichen positiven Punkten war in diesem Entwurf nun aber Schwarz auf Weiß zu lesen: Der bestehende Kompetenz-Wirrwarr in der Schulverwaltung sollte mit den Bildungsdi­rektionen als Zwitterbehörde gesetzlich fortgeschrieben werden. Die Landesfürsten si­cherten sich ihre Macht im Bildungsbereich und den Zugriff auf unser Schulsystem ab. Sie sollten sogar die Möglichkeit bekommen, sich selbst zu Präsidenten der Bildungsdi­rektionen zu ernennen. Damit sollte die parteipolitische Einflussnahme auf das Schul­system gesetzlich einzementiert werden.

– Mai 2017: Nach Ende der Begutachtungsfrist und rund 1.600 Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf – so vielen wie nie zuvor – wurde munter mit der Gewerkschaft wei­terverhandelt. Was genau ausgemacht wurde, ist bis heute unbekannt. Ebenso, ob die Gewerkschaft nun „ihren Segen“ zum Reformpaket gibt oder nicht. Zusätzlich bleibt of­fen, ob der neue ÖVP-Chef seine Zustimmung vom Segen der Gewerkschaft abhängig macht oder nicht.

– Denn ebenfalls im Mai 2017 kam es zum Rücktritt von ÖVP-Chef und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. Sebastian Kurz übernahm die ÖVP und kündigte die Koalition auf. Seitdem sind die Signale aus der ÖVP hinsichtlich des Reformpakets hochgradig volatil. Eine klare bildungspolitische Linie ist ebenso wenig zu erkennen wie Prozess­klarheit hinsichtlich der nächsten Schritte zur Beschlussfassung im Parlament. Von Staats­sekretär Mahrer zugesicherte Kompromisslösungen wurden vom ÖVP-Parteichef zurück­gewiesen und die Verhandlungen hängen fortan in den Seilen.

– Aktueller Stand: Die Regierung braucht für die Reform eine Zweidrittelmehrheit und damit die Stimmen der Grünen oder der FPÖ. Während von den Verhandlungen mit den Freiheitlichen wenig an die Öffentlichkeit drang, signalisierten zuletzt die Grünen ten­denziell Zustimmung – bereit fast alles für eine Modellregion zur Gesamtschule zu op­fern. Von ihrer ursprünglichen Bedingung, dass die Bildungsdirektion als Bundesbehör­de einzurichten sei (vgl. u.a. Der Standard, 7. Jänner 2016, http://derstandard.at/
2000028626804/Bildungsreform-Gruene-wollen-mehr-Mitsprache-fuer-Bund), sind die


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