Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll186. Sitzung, 19. Juni 2017 / Seite 33

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Das heißt, der Landeshauptmann macht sich zum Präsidenten der neuen Bildungsdi­rektion, und unter ihm kann er auch noch durchsetzen, wer der Bildungsdirektor/die Bil­dungsdirektorin wird.

Sie werden jetzt sehr wortreich hören – liebe BürgerInnen, hören Sie genau zu! –, wa­rum trotzdem alles besser wird, Objektivierung und so weiter. Dann frage ich aber: Wenn es so objektiviert wäre, warum muss sich dann der Landeshauptmann hineinreklamie­ren, warum muss er das letzte Wort haben?

Ich will, dass die Qualität entscheidet! Die Postenvergabeentscheidungen in der Repu­blik Österreich, in der Privatwirtschaft, zumeist auch in der öffentlichen Verwaltung, hoffe ich, werden doch entlang der Frage getroffen: Was kannst du?, nicht entlang der Fra­ge: Wen kennst du? Die wichtigste Frage bei den allermeisten – nicht mehr bei allen; ich weiß, es ist Besserung unterwegs, aber nicht schnell genug – Bestellungen von Schul­direktoren ist immer noch: Welche Farbe hat sie? Welche Farbe hat er?

Und dann steht im Gesetz drinnen: „Die Bestellung des Bildungsdirektors“, also des ope­rativen Chefs/der operativen Chefin der Bildungsdirektion, „ist auf fünf Jahre befristet. Wiederbestellungen sind zulässig.“ Achtung: „Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Landeshauptmann vorläufig eine Person mit der Funktion des Bildungsdirektors be­trauen.“

Das heißt, geschätzte Bürgerinnen und Bürger – das müssen Sie auf der Zunge zerge­hen lassen! –: Das ist der volle Kniefall von Ihnen, Herr Kern, und auch vom neuen ÖVP-Chef vor den Landeshauptleuten. Sie haben eine Fußfessel der Landeshauptleu­te angelegt, und ohne die Landeshauptleute wird im Bildungsbereich gar nichts gehen. Und das ist das Bittere. (Beifall bei den NEOS.)

Harald Walser, dass die Grünen das mittragen, verstehe ich nicht. Es gibt zahlreiche Interviews von dir, auch von anderen grünen Spitzenfunktionären, in denen zum Aus­druck gebracht wird: Wir haben hier klare Konditionen, unter welchen wir mitgehen. – Ja, es hat sich etwas bewegt auf der Ebene der Modellregionen, und wir halten es auch für sinnvoll, dass wir zu diesen Modellregionen kommen. Aber es war seit Jänner 2016 eure klare Bedingung: Die Bildungsdirektionen dürfen so nicht kommen, wie sie kom­men, und es darf der Machtzugriff der Landesfürsten nicht der Maßstab aller Dinge sein. – Das ist er aber im neuen Gesetz, wie ich es vorliegen habe, das ist er. Jetzt ha­ben Sie noch ein bisschen herumgeschwurbelt in den gesetzlichen Formulierungen, aber es ist so!

Sie schreiben hier: Wie das genau gemacht wird mit diesem Bildungsdirektor, das muss ein eigenes Bundesgesetz festlegen. Das heißt, Sie beschließen hier ein Gesetz, von dem wir noch gar nicht wissen, wie das Folgegesetz dann ausschauen wird. Aber hier steht – Achtung! –: Dieses Folgegesetz, dieses „Gesetz darf nur mit Zustimmung der Län­der kundgemacht werden“. – Der nächste Kniefall, Herr Bundeskanzler Kern, Herr ÖVP-Chef Kurz, der nächste Kniefall vor den Landeshauptleuten!

Sie haben in einer früheren Fassung dieses Gesetzesvorschlages drinnen gehabt, dass die ersten zwölf Monate und dann noch einmal sechs Monate der Landeshauptmann die bestimmende Kraft ist. Und jetzt, im neuen Vorschlag, wird es sogar noch schlech­ter, weil Sie sagen, es muss ein Bundesgesetz kommen, das ohne Zustimmung der Länder nicht verlautbart werden kann. Das heißt, die Landeshauptleute können hier ad ultimo blockieren, auch die nächste und übernächste Bundesregierung, das nächste und übernächste Parlament, wenn wir das so zur Kenntnis nehmen.

Liebe Grüne, das kann nicht euer Ernst sein! Bei aller Liebe zur Macht, und alle politi­schen Parteien neigen zur Macht: Man kann nicht seine Grundsätze dafür opfern. Das ist nicht okay.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite