Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 2

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23.18.02Beginn der Sitzung: 23.18 Uhr

Vorsitzender: Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.

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Präsident Karlheinz Kopf: Ich eröffne die 191. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ecker, Mühlberghuber, Schellhorn und Schenk.

23.18.17Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortung: 12451/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 2271/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Ar­beitsverfassungsgesetz abgeändert werden

Bautenausschuss:

Antrag 2273/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz mit dem das Mietrechtsgesetz 1981 und das Wohnungseigen­tumsgesetz 2002 – Wohnrechtsnovelle 2017 – geändert werden

Budgetausschuss:

Antrag 2269/A der Abgeordneten Peter Haubner, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsge­setz 2018 erlassen wird und das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbau­förderungsbeitrages, das Einkommensteuergesetz 1988 sowie das Finanzausgleichs­gesetz 2017 geändert werden

Verfassungsausschuss:

Antrag 2270/A der Abgeordneten Doris Bures, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Na­tionalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird

Antrag 2272/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

 


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