Präsidentin Doris Bures: Ich eröffne die 198. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gessl-Ranftl, Gusenbauer-Jäger, Kirchgatterer, Mag. Muttonen, Mag. Gisela Wurm, Ertlschweiger, MSc, Jank, Mag. Johannes Rauch, Schittenhelm, Hafenecker, MA, Mag. Haider, Jannach, Dr. Karlsböck, Ing. Schellenbacher, Dipl.-Ing. Doppelbauer, Dr. Winter und Dr. Franz.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Anfragebeantwortungen: 13142/AB und 13143/AB
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Familienausschuss:
Antrag 2322/A der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (Unterhaltsgarantiegesetz)
Antrag 2329/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Grundsätze für Sozialhilfeleistungen bzw. für Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Sicherung des Unterhalts für Kinder geregelt werden (Unterhaltszuschussgesetz – UZG) und das Familienlastenausgleichsgesetz 1976 sowie das Einkommenssteuergesetz 1988 geändert werden
Gesundheitsausschuss:
Antrag 2326/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pflegeskandal von Kirchstetten
Justizausschuss:
Antrag 2327/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verteidigerkostenersatz im Strafprozess
Antrag 2330/A der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschußgesetz 1985 – UVG), BGBl. Nr. 451/1985, geändert wird
Unterrichtsausschuss:
Antrag 2325/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
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