Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 57

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schauen zu tun. Dieser Frage müssen Sie sich endlich einmal stellen, anstatt hier – ich meine, Sie haben einen Grund dazu, aber vielleicht wissen Sie das gar nicht – dem völligen Euphemismus anheimzufallen, einer Schönrederei, wie man bei uns sagt.

Das sind ja in erster Linie gar keine Handelsverträge, und schon gar nicht sind sie frei, denn die Einzigen, die da freigestellt werden, sind die Konzerne – die schon, das ja. Es geht hier immer um die Frage der Davids gegen die Goliaths, und im Zweifel sind wir hier aufseiten der Davids, und das sogar aus marktwirtschaftlicher Überzeugung, weil nur viele kleinere Unternehmen sicherstellen können, dass das überhaupt so funktioniert, wie Sie es dem Lehrbuch entnehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, im Lehrbuch steht drinnen, der Handel ist gut und bringt was. – Ja eh, aber unter welchen Bedingungen? Diese sind politisch zu analysieren und auch zu verändern. Das ist unsere Aufgabe – und nicht irgendetwas hinterherzuhecheln, was uns irgend­welche Konzernlobbyisten vorsingen. Dieses ist das falsche Lied, aber was kommt denn vor in der Partitur von CETA? – Das Vorsorgeprinzip wird durchbrochen! Da kön­nen Sie hundertmal etwas anderes erklären, weil Sie nicht willens oder nicht in der Lage sind – ich weiß es nicht –, den Artikel 25 endlich einmal zu lesen. Diese Frage ist in all den Fachexpertendiskussionen von der Regierung nie beantwortet worden. Dort steht das nämlich explizit drinnen, da können Sie sich mit Ihrem EU-Primärrecht in der Anwendung dann hinten anstellen.

Die regulatorische Kooperation: Das ist ein seltsames Wort, aber in Wirklichkeit geht es darum, dass der Konzernlobbyismus von vornherein eingelassen wird. Nicht, dass die das dann entscheiden, aber der Lobbyismus im Vorfeld von Entscheidungen von demo­kratisch gewählten Parlamenten, hüben wie drüben, ist eingelassen. Und wer sitzt dort drinnen? – Eher die Konzerne, aber sicher nicht die Umweltschützerinnen und Umweltschützer, Stichwort Klimaschutz. Das ist alles ausgenommen. Klimaschutz ist definitiv null Thema, Umweltschutzdurchsetzungsregeln gibt es nicht. Es gibt nur die Rechte für die Konzerne, die sie dann bei privaten Gerichten einklagen können. Das ist doch absurd!

Das ist ein demokratischer Rückschritt! Dafür hat es die Französische Revolution nicht gegeben, dass dann Konzerne das alles wieder umdrehen. So ist es doch, wenn Sie einmal genauer hinschauen! Und Sie wollen eine bürgerliche Partei sein?! (Beifall bei den Grünen.)

Eine Marktwirtschaft kann nur funktionieren, wenn es gescheite Rahmengesetzgebung gibt – und da geht der Rahmengesetzgeber her und entmannt und entleibt sich! Dafür machen Sie hier Werbung! Sie halten uns immer vor, wir haben das nicht verstanden. Sie wollen aber einfach nicht einsehen, dass wir uns sehr wohl mit den wirtschaftlichen Fragen beschäftigen, aber eben auch mit diesen Giftzähnen.

Jetzt haben wir folgende Situation: Österreich hat im Hintergrund immer angeschoben, dass diese Abkommen kommen sollen. Die berühmten Konzernprivilegien, vulgo Kon­zernklagsrechte, private Schiedssysteme, waren zuerst nicht drinnen, sind im Nach­hinein hineingekommen, und wir haben Sie in den Protokollen dabei ertappt, dass Sie da immer vorne mit dabei waren. Dann kommt die Regierung, auch die jetzige, der Herr Kern, und will das ein bisschen wegschieben und umdrehen. Übrig bleibt eine völlig seltsame Geschichte – ich habe die Pointe ja schon vorweggenommen –, näm­lich dass wir hier nicht entscheiden sollen. Diese Sackgasse muss man aber verlassen. Auffällig ist nur, dass das eines der wenigen Dinge ist, wo Kern und Kurz sich einig sind, nämlich uns den Vertrag nicht zuzuleiten.

Wir weisen Ihnen jetzt den Weg aus dieser Sackgasse. Erstens einmal ist von der Bun­desregierung verfassungswidrig zugestimmt worden. Wir haben nämlich mehrere Beschlüsse – einen im Nationalrat, einen im Bundesrat, einen von den Bundeslän-


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