Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 72

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Es geht auch um die Schiedsgerichtbarkeit, die ebenfalls im Verfassungsausschuss diskutiert worden ist. Bei der Schiedsgerichtbarkeit geht es darum, dass damit natio­nale Rechtsstaatlichkeit übergangen wird, ausgeschlossen wird, Unterschiede zwi­schen inländischen und ausländischen Unternehmen geschaffen werden, je nachdem, welcher Rechtsweg diesen Unternehmen ermöglicht wird.

Es geht auch darum, dass in diesem CETA-Vertrag ein Gemischter Ausschuss ent­halten und damit festgeschrieben ist, der den Vertragstext und das Vertragswerk weiterentwickeln kann. Das heißt, er kann das Abkommen abändern, ohne demo­kra­tische Legitimation durch nationale Parlamente und ohne demokratische Legitimation durch das EU-Parlament, was bedeutet, er hätte Befugnisse ohne Legitimation im Hintergrund. Das ist eine schrittweise Aushöhlung der Demokratie, wie wir sie kennen, und wir nähmen uns ein Stück eigener Souveränität, würden wir diese Vorkommnisse und diese Geschehnisse einfach akzeptieren.

Es geht nicht um Angst, es geht um das Überlegen, es geht um die Analyse dieses Vertragswerkes. Es hat auch geheißen, der Interpretationstext, der dem CETA-Ab­kommen beigelegt worden ist, erarbeitet durch den Bundeskanzler, würde ein gemisch­tes Abkommen festschreiben, was schlussendlich bedeuten würde, durch diesen Begleittext würde eine Ratifikation durch die nationalen Parlamente ermöglicht werden. Dann frage ich mich aber: Wo bleibt denn diese Möglichkeit der Ratifikation?!

Es gab den Vorwand für den Beschluss des frühzeitigen beziehungsweise vorläufigen Inkrafttretens, dass wir als nationales Parlament ja ohnehin die Möglichkeit haben, im Anschluss zu ratifizieren, aber dann frage ich mich: Wo bleibt diese Möglichkeit? – Am Rande des EU-Gipfels in Estland hat Bundeskanzler Kern erklärt, dass er vollinhaltlich hinter dem CETA-Abkommen, hinter dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada steht, und er stellte am Rande dieses EU-Gipfels auch klar, dass er das österreichi­sche Parlament über dieses Abkommen nicht abstimmen lassen will – nicht abstimmen lassen will, obwohl es vorher der Vorwand war, dem vorläufigen Inkrafttreten zuzu­stimmen, weil die nationalen Parlamente ja ohnehin darüber abstimmen können.

Der Bundeskanzler wolle auf jeden Fall verhindern, dass das Abkommen im National­rat abgelehnt werde, weil es für Österreichs Exportwirtschaft so wichtig sei, hat er am Freitag am Rande des EU-Gipfels in Tallinn kundgetan. Ich möchte ihn wirklich wörtlich zitieren: 

„,Wir sind in einer Situation, dass es derzeit im Parlament keine Chance gibt, einen positiven Beschluss zu erreichen‘, sagte Kern auf eine Frage des Standard, warum die Regierung dem Nationalrat den Ceta-Vertrag nicht zur Ratifizierung vorlege. ,Wenn ich das mache, wird es abgelehnt. Dann ist Ceta tot, das ganze Projekt gescheitert‘, argumentiert“ Bundeskanzler Kern im Interview mit dem „Standard“.

Wir haben es hier also offenbar mit einer Haltung zu tun, dass ein Parlament, in dem 183 demokratisch gewählte Abgeordnete abstimmen, besser erst dann befragt werden soll, wenn das Ergebnis ...

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, Sie haben noch ein paar Sekunden Redezeit und wollen, wie ich glaube, noch einen Entschließungsantrag einbringen.

 


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (fortsetzend): ... dem Bundes­kanzler genehm ist – vielen Dank, Herr Präsident.

Das will ich und wollen wir nicht akzeptieren, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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