Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 337

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1.54.09

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Ich bin wirklich positiv überrascht, denn ich habe eigentlich gedacht, dass es 2 Uhr wird, bis dieser Tagesordnungspunkt zur Besprechung kommt – aber es ist halb zwei, und das ist ganz toll. (Abg. Schieder: Kommt der Pilz erst um 2 Uhr wieder?)

Das Angenehme rund um diese Zeit ist, dass der Verhandlungston so ruhig getragen, fast hypnotisch ist. Da kann man sich gut auf das konzentrieren, was gesagt wird. Der Unterausschuss hat sicher gute Arbeit geleistet, gar keine Frage. Er hat vor allen Dingen aufgezeigt, dass es einen enormen Handlungsbedarf gibt – aber mir fehlen die Lösungsansätze, die nicht diskutiert worden sind. Diese sind jedenfalls im Schluss­bericht nicht zu finden, und da gäbe es eine ganze Reihe davon, zum Beispiel auf gesetzlicher Ebene. Ich nenne nur ein paar Beispiele, wo wirklich viel zu tun ist. (Prä­sidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Kulturlandschaft ist ein Begriff, der im Gesetz völlig fehlt. Das ist heute gang und gäbe, ich sage Ihnen nur ein Beispiel: Das Gesetz schreibt vor, dass ein Objekt dann zu schützen ist, wenn es in einem regionalen Gebiet wenige davon gibt. Wenn beispiels­weise in Wien nur ein Jugendstilgebäude steht, dann muss das geschützt werden. Warum ist das nicht mehr richtig? – Im Waldviertel etwa gibt es sehr viele Burgen und Schlösser, also eigentlich könnte man einige davon abtragen, das ist aber natürlich ein Blödsinn, weil die Kulturlandschaft insgesamt aus diesen vielen Burgen und Schlös­sern besteht und das ja eigentlich das Schützenswerte ist.

Eine andere Geschichte ist der Umgebungsschutz, der ist im Gesetz viel zu schwach beleuchtet. Ich nenne Ihnen wieder ein Beispiel: Würden heute rund um den Stephans­dom 200 Meter hohe Hochhäuser gebaut werden, dann wäre der Stephansdom geschützt, aber sein Wert wäre wahrscheinlich minimiert. Daher ist der Umgebungs­schutz wichtig, das sehen wir ja beispielsweise bei der Karlskirche, wo das nicht wirk­lich greift, was eigentlich geschützt werden soll.

Ein weiteres Thema ist diese uneinheitliche Entscheidung bei der Aberkennung des Schutzes. Warum erreichen die Baulöwen, die Sponsoren, die Investoren leichter eine Aufhebung des Schutzes als irgendwelche Eigentümer, die wenig Einfluss haben und restriktive Auflagen erhalten? – Na ja, da gibt es viele Gründe, aber ein Grund resultiert auch aus der gesetzlichen Lage. Das Gesetz soll nämlich Kulturgut schützen, aber das Gesetz zeigt auch wirtschaftliche Gründe für das Wegfallen dieses Schutzes auf. Das ist natürlich ein Interessenkonflikt seitens des Denkmalamtes, der ein Wahnsinn ist. Das Denkmalamt hat meiner Meinung nach eine einzige Aufgabe, nämlich: den kulturhistorischen Wert festzustellen und dann unter Schutz zu stellen!

Eine andere Geschichte ist das mit der Günstlingswirtschaft, mit dem Nepotismus, mit der Befangenheit. Die Interne Revision schreibt uns da: Da der Markt an Handwerkern sehr klein ist, ist das halt schwierig und so.

Also dazu zunächst einmal Folgendes, weil Kollege Rosenkranz da etwas gesagt hat: Es gibt eine Liste – ich kenne diese Liste, ich habe einen Teil dieser Liste sogar hier –, es ist eine lange Liste von Handwerkern, von Vergoldern, Kunsttischlern, Stuckateuren, die auf dieser Liste stehen und alle beste Referenzen haben. Selbst wenn es aber nur wenige Handwerker gäbe, wäre das ja noch mehr ein Grund dafür, dass man alle drankommen lässt, wenn sie alle Referenzen haben, und nicht immer dieselben. Da müssen meiner Meinung nach – und das steht auch nicht drin – personelle Konse­quenzen gezogen werden. Punktum! Wenn da irgendwie etwas falsch läuft, müssen die entsprechenden Verantwortlichen ausgetauscht werden.

Was fehlt noch? – Es fehlt die Auskunftspflicht. Die Bescheide werden unter Ver­schluss gehalten. Als Eigentümer kann ich den Bescheid natürlich lesen, ist eh logisch,


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