4/PET XXV. GP

Eingebracht am 22.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

 

Betreff: Petition betreffend „USt.-Option-Ungleichbehandlung abstellen''

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs 1 GOG-NR überreiche ich die Petition betreffend „USt.-Option-Ungleichbehandlung abstellen" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Pirklhuber


 

 

 

 

 

Petition an den österreichischen Nationalrat:

USt.-Option-Ungleichbehandlung abstellen!

Land- und Forstwirte sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Bei nicht buchführungspflichtigen Landwirten erfolgt die Besteuerung nach Durchschnittssätzen, sofern ein Betrieb nicht mittels Antrag zur Regelbesteuerung, an die er dann 5 Jahre gebunden ist, darauf verzichtet.

Ab dem 1. Jänner 2014 ist auf Basis des Gesetzesbeschlusses am 13. November 2012 beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Umsatzsteuerpauschalierung und umgekehrt eine Vorsteuerberichtigung vorgesehen. Damit liegt ab dem heurigen Veranlagungsjahr laut § 12 Abs. 12 UStG bei der Rückkehr von der Regelbesteuerung in die Pauschalierung eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse vor, woraus sich eine zwingende (negative) Vorsteuerberichtigung sowohl beim Anlage- als auch beim Umlaufvermögen (= Vorratsvermögen) ergibt. Umgekehrt kann seit 1.1. beim Einstieg in die Option beim Anlagevermögen (Maschinen und Gebäude) aufbauend auf 2014 und beim Umlaufvermögen (Vorräte, Mastvieh etc.) zum 1.1. eine (positive) Vorsteuerkorrektur durchgeführt werden.

Die Verpflichtung zur (negativen) Vorsteuerberichtigung beim Umlaufvermögen betrifft alle Betriebe, die bis einschließlich 2013 zur Regelbesteuerung optiert haben. Da diese Betriebe beim Einstieg aufgrund der damals geltenden Rechtslage keine Möglichkeit zur positiven Vorsteuerberichtigung hatten, stellt die nunmehrige Berichtigungspflicht eine massive Ungleichbehandlung dar und kann einzelbetrieblich zu beträchtlichen finanziellen Härten führen (mit Rückzahlungen von mehreren tausend Euro).

Daher fordern wir eine sofortige Reparatur des zugrundeliegenden Abgabenänderungsgesetzes, um diese steuerliche Ungleichbehandlung zu entschärfen.

Im Sinne der Rechtssicherheit soll diese Neuregelung nur für Neueinsteiger gelten und nicht für Betriebe, die bereits für die Regelbesteuerung optiert haben und im Nachhinein auf diese rechtliche Änderung nicht mehr reagieren können.