13/PET XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

PETITION

 

Mario Kunasek,

Abgeordneter zum Nationalrat

Walter Rauch,

Abgeordneter zum Nationalrat

Josef A. Riemer,

Abgeordneter zum Nationalrat

Wolfgang Zanger, Abgeordneter zum Nationalrat

An Frau

Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer

Parlament 1017 Wien

Wien am 24.04.2014

Betreff: Verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir Ihnen die Petition betreffend „Verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung“ mit dem Ersuchen um geschäftsmäßige Behandlung.

 

 

Hochachtungsvoll

(NAbg. Mario Kunasek)                                                                                           (NAbg. Walter Rauch)

(NAbg. Josef A. Riemer)                                                                                              (NAbg. Wolfgang Zanger)

 

 

 

 

 

Parlamentarische Petition „Verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch

verpflichtende Volksabstimmung“

Aus den größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark ist klar ersichtlich, dass Gemeindezusammenlegungen nur dann von der Bevölkerung mitgetragen werden, wenn diese ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht hat.

So sprach auch seinerzeit der Österreich-Konvent (2003-2005) die Empfehlung aus, dass Gemeindezusammenlegungen zukünftig nur mehr dann möglich sein sollen, wenn die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden zustimmt.

Die Ergebnisse solcher Volksbefragungen spiegeln den Willen der Kommunalpolitik und der Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden wider und sollten akzeptiert werden.

Zwangsmaßnahmen über die Köpfe der Gemeindebürger hinweg, wie sie gerade in der Steiermark stattfinden, sind grundsätzlich abzulehnen. Eine Gemeindezusammenlegung bedeutet für die betroffene Bevölkerung den Verlust von „Heimat und Identität".

Frühzeitige und ständige Beteiligung der Bevölkerung am Fusionsprozess ist wegen des massiven Eingriffes in das nächste Umfeld der Bürger von essentieller Bedeutung.

Die im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung (2008 - 2013) vereinbarte „Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtender Volksabstimmung“ ist unerledigt geblieben.

Durch eine verfassungsrechtliche Norm, die eine verpflichtende Volksabstimmung bei Gemeindezusammenlegungen vorsieht, ist im Sinne der direkten Demokratie gewährleistet, dass die von einer Gemeindefusion durch ein Landesgesetz betroffene Bevölkerung, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Letztentscheidung bei Gemeindezusammenlegungen trifft.

Ich fordere daher die Mitglieder der Bundesregierung auf, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der insbesondere die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen zum Inhalt hat.

Hochachtungsvoll,

 

 

 

(NAbg. Mario Kunasek)                                                                                           (NAbg. Walter Rauch)

(NAbg. Josef A. Riemer)                                                                                         (NAbg. Wolfgang Zanger)