18/PET XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Lipitsch Hermann

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

Wien, am 22.05.2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Abschaffung der 500-Gramm Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder in das Personenregister.

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Änderung im PSt6 2013 und im §8 des Hebammengesetzes.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1200 BürgerInnen

unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/ verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Lipitsch Hermann

Anlage


Parlamentarische Petition

Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung

aller Kinder ins Personenstandsregister

In Österreich werden fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) nicht im Personenstandsregister eingetragen. Dies bedeutet, dass diese Kinder nicht als Menschen anerkannt und geführt werden, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und der Größe der Leibesfrucht. Zudem kommt es durch die 500- Gramm-Grenze zu einer Ungleichbehandlung, denn eine Schwangerschaft kann zwar weit fortgeschritten, das Kind jedoch aufgrund einer vorliegenden Mehrlingsschwangerschaft, oder gesundheitlichen Problemen im Wachstum retardiert und somit in Bezug auf die Gewichtgrenze benachteiligt sein. Dies führt bei betroffenen Eltern zu einer belastenden Situation, welche für die Verarbeitung dieses traumatischen und tragischen Ereignisses nicht hilfreich ist.

In der medizinischen Literatur sind jedoch viele Fälle von extremen Frühgeburten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm dokumentiert, die dank dem Fortschritt der Neonatologie überleben. Im Jahr 2012 gab es laut der STATISTIK AUSTRIA 308 Lebendgeburten zwischen der 22. und 27. Schwangerschaftswoche (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung. Erstellt am 22.05.2013).

Dieses Wissen rund um die Möglichkeiten der Neonatologie und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche den Umgang mit Fehl- und Totgeburten regelt, ergeben somit ein widersprüchliches Bild. Mutterschaft bzw. Elternschaft beginnt laut Österreichischem Recht bei einem Mindestkörpergewicht des Ungeborenen von 500 Gramm.

In Deutschland wurde am 15. Mai 2013 das Personenstandsgesetz hingehend verändert, dass Eltern ihre fehlgeborenen Kinder auf eigenen Wunsch beurkunden lassen können, wenn sie das möchten. Dies ist auch rückwirkend zeitlich unbegrenzt möglich. Wir wollen diese Änderung im Personenstandsgesetz in Österreich auch erreichen. In diesem Zusammenhang steht auch der § 8 des österr. Hebammengesetz, welcher die Vorgangsweise der Hebammen über die Meldung eines Personenstandfalles regelt. Wir ersuchen die Mitglieder der Bundesregierung die Vorgangsweise an das deutsche Modell anzupassen!


Auf der Internetplattform http://www.activism.com/de_AT/petition/fehlgeborene-kinder- sollen-als-kinder-offiziell-anerkannt-werden/475 haben bisher über 1200 Menschen dieser Änderung ihre Zustimmung erteilt ohne dass es jemals eine Kampagne oder eine mediale Beachtung gegeben hätte. Die Resonanz auf das Thema ist für uns nicht mehr von der Hand zu weisen. Wir erwarten uns eine noch viel breitere Zustimmung dazu, wenn das Thema öffentlich diskutiert wird. In Deutschland gab es bis zum Beschluss im Bundestag über 40.000 Unterstützungserklärungen!

Ich fordere daher eine Gesetzesänderung des PStG 2013 und des §8 des Hebammengesetztes durch den Nationalrat, damit frühverstorbene Kinder unter 500
Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) von den Eltern offiziell als Kinder anerkannt werden können, wenn sie das möchten.

Mit freundlichen Grüßen Hermann Lipitsch