20/PET XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

JOHANN HECHTL

SPÖ KLUB

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

   Wien   , am    12.6.2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend BUNDESHUNDE als medizinischer REHABILITATIONSBEHELF.

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: SOZIALVERSICHERUNGSRECHT.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von  1535   BürgerInnen

unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/ verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage



 

Betrifft: Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte!

Der überparteiliche, ehrenamtliche, gemeinnützige Verein SCHWARZATALER SOCIAL CLUB
Erlaubt sich, in der Beilage 1.535 Unterstützungs-Unterschriften für die gesetzliche Anerkennung von Blindenführhunden als förderungswürdiger Rehabilitations-Behelf durch die Republik Österreich übergeben.

Ein Blindenführhund kann für hochgradig Sehbehinderte und Erblindete ein Ersatz des verlorenen Augenlichtes sein und ist auf Zeit gesehen die wesentlich kostengünstigere Variante, um diesen Menschen die Bewältigung der Erfordernisse des Alltags ohne Inanspruchnahme von teurem Pflegepersonal zu gewährleisten.

Ein gut ausgebildeter Blindenführhund - das zeigt die einschlägige Erfahrung - ist ein verlässlicher und treuer Weggefährte, Partner und Freund der/des Betroffenen und deckt darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende psychologische und therapeutische Komponente ab. Der Hund reflektiert die Zuneigung der Bezugsperson ohne Vorbehalt, stellt sich voll auf den sehbehinderten oder blinden Menschen ein und vermittelt das Gefühl von Sicherheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit.

Die Anschaffungskosten für einen gut ausgebildeten Blindenführhund in Höhe von derzeit ca. 30- 33.000 € können sich naturgemäß die meisten Blinden und hochgradig Sehbehinderten nicht leisten.

In Deutschland und auch in der Schweiz gibt es bereits seit Jahren eine gesetzliche Regelung, wonach Blindenführhunde als offiziell anerkannter Reha-Behelf gelten und von den Krankenkassen bzw. der öffentlichen Hand mitfinanziert werden und diese Maßnahme bitten wir auch für Österreich gesetzlich zu regeln.

Die seit 1993 eingeleiteten Bemühungen einer Betroffenen unserer Region, Frau Sabine Kleist aus Ternitz, ihr schriftlichen Eingaben und persönlichen Vorsprachen bei den verantwortlichen österreichischen Behörden und Instanzen haben nach Aussage Frau Kleists bisher leider noch keinen Erfolg gebracht.


Die Befürworter dieser Unterstützungserklärung ersuchen Sie daher auf diesem Weg, bekräftigt durch ihre Unterschrift, sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass Blindenführhunde in Österreich ein gesetzlich anerkannter Rehabilitationsbehelf werden.

Mit freundlichen Grüßen!

Günther,Schneider                                                                              Wolfgang Radkowitsch

Obmann                                                                                              Schriftführer

(Beilage: Listen mit den 1.535 Unterschriften der Petitions-Unterstützer)