30/PET XXV. GP
Eingebracht
am 28.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Petition
Mag. Dr. Matthias Strolz
Abgeordneter zum Nationalrat
An Frau
Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlamentsdirektion
1017 Wien
Wien, am 28. Oktober 2014
Betreff: Gläserne Parteien statt gläserner Bürger
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend „Gläserne Parteien statt gläserner Bürger" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.
Hochachtungsvoll
(Abg.z.NR. Mag. Dr. Matthias Strolz)
Parlamentarische Petition
„Gläserne Parteien statt gläserne Bürger"
Die Parteienapparate in Österreich wurden jahrzehntelang mit Steuergeldern aufgebläht. Die eklatante Überziehung der erlaubten Wahlkampfkostenrahmen durch drei von sechs Parteien haben nun erneut verdeutlicht: Die geltenden Bestimmungen des Parteiengesetzes greifen nicht. So rechnet ÖVP Parteichef Reinhold Mitterlehner mit circa 600.000 Euro Strafzahlungen für eine Überziehung des Wahlkampfkosten-Limits um 4 Millionen Euro. Die geringen Strafzahlungen sind offensichtlich nicht ausreichend abschreckend. Die Parteien geben sich selbst Gesetze, deren Verstöße kaum sanktioniert werden.
Darüber hinaus werden die Rechenschaftsberichte der Parteien derzeit durch Wirtschaftsprüfer kontrolliert; diese demokratiepolitisch sensible Aufgabe sollte jedoch der Rechnungshof übernehmen.
Der Eindruck, die politischen Parteien gäben sich selbst Regeln, die sie weder einhalten wollen noch müssen, schadet der Demokratie und dem Politikverständnis kommender Generationen. Wir brauchen eine neue Verantwortungskultur der politischen Parteien. Dafür braucht es mehr Demut vor dem Dienst für die Bürgerinnen und Bürger. Um die Selbstbedienungsmentalität einiger Parteien zu beenden, müssen aber auch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen geschärft werden.
Ich fordere daher:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, das Parteiengesetz und das ParteienFörderungsgesetz in einer Form zu novellieren, welche geeignet ist, Parteienapparate maßgeblich zu verkleinern und Regelverstöße entschieden zu sanktionieren. Insbesondere gehört dazu:
- Mindeststrafzahlung von 100 Prozent auf jene Summe, um welche die zulässigen Wahlkampfkosten von 7 Mio. Euro (laut Parteiengesetz) überzogen werden.
- Kürzung der Parteienfinanzierung auf Bundesebene und in den Bundesländern.
- Überprüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien durch den Rechnungshof.
- Prüfpflicht der Parteienförderung ausweiten auf Landesparteien, parteinahe Organisationen und wahlwerbende Gruppen in Kammern.
- Koppelung der Wahlkampfkosten-Rückerstattung an die Wahlbeteiligung (sinkende Wahlbeteiligung bedeutet sinkende Parteienfinanzierung)