48/PET XXV. GP

Eingebracht am 07.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 


Mag. Wolfgang Gerstl

 


 

Wien, am 7.5.2015

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend _"Rettet den Hörndlwald"                                                                                                                 

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Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: UNESCO – int. Verträge – Bundesregierung                                                                         

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Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 7.800 BürgerInnen

unterstützt.


Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/ verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gerstl

Anlage

 

 

Petition: Rettet den Hörndlwald!

Der Hörndlwald war ursprünglich ein Teil des Lainzer Tiergartens. Im Gegensatz zu anderen außerhalb von dessen Mauer gelegenen Gebieten wurde er nach dem Ersten Weltkrieg nicht gerodet und verbaut sondern blieb erhalten. Er besteht vornehmlich aus Eichen und ist als Naherholungsgebiet beliebt und unersetzlich.

Der Hörndlwald gilt zur Gänze laut Schutzkategorie gemäß Wiener Naturschutzgesetz als Landschaftsschutzgebiet und ist zudem als ein flächiges Naturdenkmal ausgewiesen.

Seit 19.11.2014 ist bekannt, dass die Stadt Wien mit Pro Mente den Abschluss eines Baurechtsvertrags zur Errichtung einer Sonderkrankenanstalt für medizinisch- psychiatrische Rehabilitation vorbereitet hat. Der Baurechtsvertrag wurde am 19.12.2014 im Gemeinderat mit den Stimmen von Rot und Grün beschlossen. Er läuft bis 31.12.2074 und umfasst eine Gesamtfläche von 25.305 m2. Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für den Bereich der „Internationalen Kulturstätte Hörndlwald" wurde am 18.12.1950 im Wiener Gemeinderat beschlossen. Dieser muss dringend rückgängig gemacht werden, weil der Naturschutz damals noch kaum einen Stellenwert hatte!

Dabei ist festzuhalten, dass die geplante Krankenanstalt als ein notwendiges soziales Projekt unterstützt wird. Es muss für sie aber ein Standort gefunden werden, der sowohl allen gesundheitspolitischen Anforderungen, wie auch allen umwelt- und naturschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

Der Hörndlwald ist teilweise Parkschutzgebiet und Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel und ist großflächig als Naturdenkmal ausgewiesen; er gilt zur Gänze lt. Schutzkategorie gemäß Wr. Naturschutzgesetz als Landschaftsschutzgebiet. Durch den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet mit der geplanten unterirdischen Errichtung von Klinik- und Behandlungsräumen, Lichtschächten, Gängen, Tiefgarage, dem Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, dem Bau einer Zufahrtsstraße etc. ist das Landschaftsschutzgebiet massiv bedroht und geht unwiderruflich verloren.

Laut der von der MA 22 - Wiener Umweltschutzabteilung in Auftrag gegebenen Publikation zum Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm „Netzwerk Natur", Band Hietzing 1; Leitlinien 06_2002 (tlw. aktualisiert 2011) wurden von der Wiener Naturschutz-Verordnung für den Hörndlwald als prioritär eingestufte Tierarten der Mittelspecht und die Wiener Schnirkelschnecke ausgewiesen. Außerdem leben im Großteil des Hörndlwalds streng geschützte und geschützte Arten des Tagfalters und in den Randzonen und in unmittelbarer Nähe des Hörndlwalds befinden sich weitere als prioritär eingestufte Tierarten wie der Laubfrosch, der Wendehals, der Gartenrotschwanz, die Feldgrille sowie streng geschützte und geschützte Arten von Lurchen und Kriechtieren.


Der Hörndlwald zählt überdies zu den Fundgebieten prioritär bedeutender Pflanzenarten nach der Wiener Naturschutz-Verordnung wie der unter Naturschutz stehende zur Familie der Rautengewächsen gehörende Diptam und das Hahnenfußgewächs Östlicher Nieswurz; die Waldflächen bestehen aus bodensaurem Eichenwald, Zerreichenwald bzw. mesophilem Eichen-Hainbuchenwald.

Von den naturschutzrechtlichen Belangen abgesehen, ist die Infrastruktur des Siedlungsgebietes mit ihrer kleinvolumigen Bebauung und den alten Siedlungsstraßen rund um den Hörndlwald keinesfalls für Bauvorhaben dieses Ausmaßes oder den danach zu erwartenden Verkehr, verursacht von Patient/innen, Besucher/innen sowie Ärzt/innen,

Pflege- und Verwaltungspersonal ausgelegt.

Die Hietzinger Bevölkerung wehrt sich deshalb gegen die Verbauung dieses einzigartigen Naherholungsgebietes! So wurde z.B. im Mai 2013 von Dkfm. Dr. Günter Klemenjak eine Petition zur Nichtverbauung des Hörndlwaldes gestartet, die insgesamt rund 7.800 Unterstützer fand. Auch die Bezirksvorsteherin von Hietzing, Mag. Silke Kobald, versucht die Bebauung zu verhindern. Die Stadt Wien ignoriert aber leider seit Jahren den Wunsch der Bevölkerung nach Erhaltung ihres Lebens- und Erholungsraums genauso wie die Empfehlungen und Vorgaben namhafter Experten und der UNESCO.

In diesem Zusammenhang ist beachtlich, dass der Hörndlwald Teil des Biosphärenparks Wienerwald ist. Dies ist eine UNESCO Modellregion für Nachhaltigkeit und entsprechend sind die Vorgaben der UNESCO zu beachten: Biosphärenparks (bzw. Biosphärenreservate) sollen Modellstandorte zur Erforschung und Demonstration von Ansätzen zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regionaler Ebene sein und haben die folgenden drei Funktionen:

Schutzfunktion: Bewahrung von Landschaften, Ökosystemfunktionen, Artenvielfalt und genetischer Vielfalt

Entwicklungsfunktion: Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die soziokulturell, ökonomisch und ökologisch nachhaltig ist
Funktion der logistischen Unterstützung: Demonstrationsprojekte, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Forschung und Umweltbeobachtung

Keine dieser drei Funktionen kann ohne die anderen erfüllt werden. Deshalb ist es essentiell für das Gelingen dieser Modellregion, dass der Schutz der Natur garantiert wird. Diese Schutzfunktion würde durch die Bebauung im geplanten Ausmaß aber unwiderbringlich verloren gehen!

Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, als Vertragspartner der UNESCO auf die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Stadt Wien zu drängen. Auch im Hinblick auf die Säumigkeit Österreichs beim Ausweisen von Natura2000 Gebieten wäre eine weitere Reduktion von Naturschutzgebieten wie dem Hörndlwald nicht im Interesse und Einklang mit den Verpflichtungen der Republik.

Im Besonderen muss sichergestellt werden, dass im Landschaftsschutzgebiet Hörndlwald keine Neubauten errichtet werden. Das gesamte Gebiet des Hörndlwaldes, muss in Zukunft unverbaut als wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung und als integraler Bestandteil des Biosphärenparks Wienerwald erhalten bleiben. Die alte Widmung ist rückgängig zu machen, weil die zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als der Naturschutz noch kaum einen Stellenwert hatte.