53/PET XXV. GP

Eingebracht am 09.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Abgeordnete/r zum Nationalrat

CHRISTIAN LAUSCH

 

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 9.7.2015

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend _________BUNDESBESOLDUNGSREFORM 2015______________.

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: ____GEHALTSGESETZ_______________________________.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von _212_ BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/ verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage


DAZI. 81/2015                                                                              WIEN, am 20. Februar 2015

Der Dienststellenausschuss beim Kommando Einsatzunterstützung hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2015 folgendes beschlossen:

PARLAMENTARISCHE PETITION ZUR "BUNDESBESOLDUNGSREFORM 2015"

Die vom Nationalrat am 21. Jänner 2015 beschlossene Novelle zum Dienst- und Besoldungsrecht (454 d.B. XXV. GP und dessen Abänderungsantrag) wird durch den Dienststellenausschuss beim Kommando Einsatzunterstützung ausdrücklich abgelehnt. Die bisher immer gepflogene sozialpartnerschaftliche Einbindung von Dienstnehmervertretungen zu dienst- und besoldungsrechtlichen Gesetzesnovellen wurde offenbar bewusst umgangen. Die überwiegende Mehrzahl bisheriger Berechnungen hat ergeben, dass es entgegen dem Versprechen des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl sowie der Abgeordneten zum Nationalrat Otto Pendl und Mag. Wolfgang Gerstl zu Einkommensverlusten in den Lebensverdienstsummen kommt, welche spätestens mit der nächsten Vorrückung schlagend werden. Durch die Nichteinbindung der Arbeitnehmervertretung konnte eine Vielzahl von berufsspezifischen Besonderheiten während des Gesetzwerdungsprozesses nicht berücksichtigt werden. Zudem konnten die Bediensteten des öffentlichen Dienstes auch nicht vorher über diese grundsätzlichen und tiefgreifenden Änderungen im Dienst- und Besoldungsrecht informiert werden. Schließlich wurden mit dem äußerst komplizierten und unverständlich formulierten Gesetz Rechtsgrundsätze verletzt (Zwangsüberleitung, kurzfristig eintretender Einkommensverlust u.v.m.).

Diese Vorgangsweise ist UNFAIR und INAKZEPTABEL!

Das nun vorliegende Gesetzeswerk stellt sich daher als MANGELHAFT und NACHTEILIG für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst dar. Die Bundesregierung, das Bundeskanzleramt, die Damen und Herren Abgeordneten zum Nationalrat als auch die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrates werden aufgefordert, diese Gesetzesvorlage unter Einbindung der Dienstnehmervertretung umgehend zu sanieren, sodass keine dienst- und besoldungsrechtlichen Benachteiligungen oder Verluste für die Bediensteten des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur bisherigen Regelung gegeben sind.

Für den Dienststellenausschuss

beim Kommando Einsatzunterstützung

Die Vorsitzenden:

 

1. stv. Vorsitzender (FSG)                              Der Vorsitzende (AUF/AFH)                         2. stv Vorsitzender (FCG)

V zlt Bernd HOLZER                                       ADir Manfred HAIDINGER                              ADir Peter KUPFER