58/PET XXV. GP
Eingebracht am 05.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Hermann Gahr
Abgeordneter zum Nationalrat
Frau
Präsidentin
des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5. November 2015
Betreff:
Petition „Ausweitung des Schon- und Schutzgebiets für den
Tiefbrunnen ,Salche'
der Gemeindewerke Telfs"
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend „„Ausweitung des Schon- und Schutzgebiets für den Tiefbrunnen ,Salche' der Gemeindewerke Telfs" mit dem
Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
NR Hermann Gahr
Petition „Ausweitung des Schon- und Schutzgebiets für den Tiefbrunnen ,Salche' der Gemeindewerke Telfs"
Die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft hat in Wildermieming einen besonderen Stellenwert. Ebenso ist das Gemeindegebiet von Wildermieming ein bevorzugtes Naherholungs- und Tourismusgebiet.
Jetzt
beantragen die Gemeindewerke Telfs die Ausweisung eines rund 800 Hektar
großen Schon- und Schutzgebietes für den Tiefbrunnen Salche welche
enorme Einschränkungen für
alle Bewohner, alle Gäste und alle Erholungssuchenden bringt. Zudem ist
davon auszugehen, dass es zu erheblichen Wertminderungen von Grund und Boden
bis hin zur
Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben führen wird.
Der
Nationalrat wird ersucht, Maßnahmen zu setzen, dass das Schongebiet
für den
Tiefbrunnen Salche nicht auf das Gemeindegebiet von Wildermieming ausgedehnt
wird.
Das Anliegen wird wie folgt begründet:
Den Gemeindewerken Telfs
wurden mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung
vom 16.10.2003 unter anderem die Errichtung und der Betrieb von zwei
nebeneinander liegenden Tiefbrunnen zur Erschrotung von Grundwässern im
Ausmaß von 110 l/sex. Für die Trink- und Nutzwasserversorgung in der
Marktgemeinde Telfs bewilligt. Im selben Bescheid wurde die Ausweisung eines
Schutz und Schongebietes vorgeschlagen.
Nun beabsichtigen die
Gemeindewerke Telfs die Ausweisung eines Schongebietes III,
welches sich zu einem überwiegenden Teil (rund 800 ha) auf das
Gemeindegebiet Wildermieming erstreckt. Mit diesem Schongebiet sind erhebliche
Nutzungsbeschränkungen verbunden.
Wenngleich uns die Wichtigkeit der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in der Nachbargemeinde bekannt und verständlich ist, müssen auch die Anliegen der Wildermieminger Gemeinde ernst genommen werden.
Eine
Überprüfung des von der GWU erstellten Gutachtens durch Herrn Wolfram
Mostler,
einem anerkannten Hydrogeologen, brachte folgendes Ergebnis: Die vorgelegten
Unterlagen geben, selbst im unmittelbaren Einzugsgebiet des Tiefbrunnens
„Salche" einen nur eingeschränkten Befund der
tatsächlichen Grundwasserverhältnisse wieder. Grundwasserganglien
können nicht einmal für den unmittelbaren Brunnenstandort
dargestellt werden, da überhaupt nur zwei der sechs abgeteuften Bohrungen
den
Förderaquifer erreicht haben. Anhand isotopenhydrologischer Untersuchungen
der Wässer
im Tiefbrunnen wurden weitreichende geologisch-hydrogeologische
Schlussfolgerungen gezogen, die nicht schlüssig sind.
So
konnten über das gesamte auszuweisende Schongebiet keine zuverlässigen
Angaben des Grundwasserabstandes zur Oberfläche, zur Mächtigkeit der
wasserführenden Zonen, der Verweildauer, zur Fließrichtung, zur
Fließgeschwindigkeit oder zu allfälligen Felsbarrieren bis
zu der in 4,5 km vom Brunnen entfernten Grenze der Schutzzone gemacht werden,
Ob die versickernden Niederschlagswässer aus dem Gebiet Zimmerberg
überhaupt den Brunnen speisen können oder nördlich davon
abfließen, ist völlig offen.
Nicht unbeachtet soll auch bleiben, dass der Tiefbrunnen „Salche" bereits seit neun Jahren in Betrieb ist und die Wasserqualität gemäß dem letzten veröffentlichten physischen und chemischen Prüfbericht (23.07.2012, ARGE UMWELT-HYGIENE GmbH) ohne dem zusätzlichen Schongebiet in Ordnung ist.
Konkrete Forderung:
• Das Schongebiet für den
Tiefbrunnen „Salche" der Gemeindewerke Telfs soll nicht
auf das Gemeindegebiet von Wildermieming ausgedehnt werden.