63/PET XXV. GP

Eingebracht am 28.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

 

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien, Österreich

                                                                                                                              Wien, am 27.01.2016     

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

 

Öffentliche Verkehrsmittel zu erschwinglichen Kosten für BezieherInnen der erhöhten Familienbeihilfe

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Es bedarf einer bundeseinheitlichen Regelung, die die die Mobilität von BezieherInnen einer erhöhten Familienbeihilfe gewährleistet.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von         0         BürgerInnen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

Anlage

 

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Öffentliche Verkehrsmittel zu erschwinglichen Kosten

für Bezieherinnen und Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe

Menschen mit Behinderungen müssen sich fortbewegen können. Das bedeutet: Jeder muss zu einem anderen Ort fahren oder gehen können. Zum Beispiel muss jeder mit dem Bus (oder mit der Bahn) fahren können. ... Wenn Menschen mit Behinderungen sich fortbewegen wollen, darf das nicht zu teuer sein. Zum Beispiel darf die Fahrt mit dem Bus (oder mit der Bahn) nicht zu viel Geld kosten. “

So erklärt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Art 20 lit a der UN-Konvention von 2008 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in „Leichter Sprache“.

Dass Menschen mit Behinderungen andernorts einer Arbeit nachgehen, gebietet schon das österreichische Behindertengleichstellungsrecht. Schließlich gehört die räumliche Trennung von Arbeit und Freizeit zum menschlichen Leben und zur Entwicklung eines jeden Menschen. Die Überbrückung der Distanz dazwischen sollte daher im Sinne des Inklusionsgedankens auch Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Tatsächlich ist die Freiheit der Mobilität direkt mit der finanziellen Leistungsfähigkeit eines und einer jeden verbunden. Gerade in diesem Bereich sind Menschen mit Behinderungen nach wie vor benachteiligt, worauf auch der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft in seiner Stellungnahme zu „Beschäftigungstherapiewerkstätten - Reformbedarf" hinweist. Der Verdienst eines Monats in einer betreuten Werkstätte, deren Besuch augenblicklich für viele die einzige Möglichkeit darstellt, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen, beträgt zwischen EUR 10,- und EUR 70,- im Monat.

Es ist naheliegend, dass bei diesen Beträgen und variablen Wegstrecken trotz bestehender Begünstigungen durch einen eventuell vorhandenen Behindertenpass, der Preis der eigenen Mobilität schnell zu einer enormen Belastung wird, was oben genannten Bestimmungen entgegensteht.

Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es nun das „Top Jugendticket“, ein einzigartiges Angebot, das speziell Jugendlichen eine solche ungehinderte Mobilität gewährleistet, indem es die Kosten auf EUR 60,- im Jahr beschränkt.

Wir schlagen vor, ein entsprechendes altersunabhängiges Angebot auch für Menschen mit Behinderungen - oder genauer für Bezieherinnen und Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe - zu schaffen!

Dadurch würde der Inklusionsgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, zu dem sich Österreich als moderner Sozialstaat bekannt hat, hoch gehalten werden.

Entsprechend dem hohen ideellen Wert, der der Mobilität von Menschen mit Behinderungen zukommen sollte, bitten wir Sie, sich dieser Sache baldigst anzunehmen.