68/PET XXV. GP

Eingebracht am 03.03.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Hermann Gahr

Abgeordneter zum Nationalrat

Dr. Karlheinz Töchterle

Abgeordneter zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien

Wien, am 3. März 2016

Betreff: Petition „Die Mitspracherechte der Schulpartner/innen müssen erhalten bleiben!"

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend „Die Mitspracherechte der Schulpartner/innen müssen erhalten bleiben!" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

NR Hermann Gahr                                                                             NR Dr. Karlheinz Töchterle


 

 

 

 

 

 

PARLAMENTARISCHE PETITION

an die Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat

Die Mitspracherechte der Schulpartner/innen müssen erhalten bleiben!

Das bestehende Schulrecht (Schulorganisationsgesetz § 7 Abs. 5a und § 7a Abs. 5) erlaubt die Umwandlung einer Neuen Mittelschule bzw. eines Gymnasiums in eine gemeinsame Schule im Rahmen einer Modellregion nur unter der Voraussetzung, dass die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der Schüler/innen und mindestens zwei Drittel der Lehrer/innen der betreffenden Schule dieser Umwandlung zustimmen.

In der von der Bundesregierung beschlossenen Bildungsreform ist nur mehr eine „beratende Einbindung der Schulpartner/innen", aber keine ausdrückliche Zustimmung mehr vorgesehen. Dies wäre ein Anschlag auf die in den vergangenen Jahrzehnten ausgebaute und bewährte Schulpartnerschaft. Modellregionen gegen den Willen der Betroffenen einzurichten, würde den Grundprinzipien der Demokratie widersprechen und einen Schritt in Richtung Bildungsdiktatur darstellen.

Die Einbringer/innen und Unterstützer/innen dieser Petition fordern daher mit allem Nachdruck die Beibehaltung der gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte der Schul­partner/innen. Modellregionen zur gemeinsamen Schule dürfen auch weiterhin nicht ohne Zustimmung der Betroffenen eingerichtet werden!

Die Einbringer/innen und Unterstützer/innen fordern alle Abgeordneten zum Nationalrat auf, keinesfalls einem eklatanten Rückschritt in der bewährten Schulpartnerschaft und einer Einschränkung demokratischer Rechte zuzustimmen, sondern sich vielmehr für deren Sicherung und Aufrechterhaltung einzusetzen.


 

 


Abgeordnete/r zum Nationalrat

 

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien, Österreich

Innsbruck, am 29.Februar 2016

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Die Mitspracherechte der Schulpartner/innen müssen erhalten bleiben!

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die im Rahmen der Bildungsreform der Bundesregierung geplanten Änderungen des Schulorganisationsgesetzes bedürfen einer Beschlussfassung des Nationalrates.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1.200 BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Anlage