73/PET XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

 

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien, Österreich

 

                Wien, am 28.4.16

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von assistiertem Suizid

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Das österreichische Strafgesetz (StGB) fällt in die Kompetenz des Bundes

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 22,359 BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 

Michael Pock

 

 

 

Anlage

 

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.



 

Wolfgang Obermüller, Mitglied des Vereins DIGNITAS, ersucht den Nationalrat die Entkriminalisierung von assistiertem Suizid zu diskutieren und deren Konsequenzen zu prüfen

Wolfgang Obermüller aus St. Johann in Tirol forderte in einer Petition auf der online Plattform change.org - gerichtet an das Österreichische Parlament, den Deutschen Bundestag und die Präsidenten beider Länder - die Ermöglichung von assistiertem Suizid. Bisher haben 22 359 Menschen beider Länder dieses Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt.


 

Quelle: https://www.change.org/p/an-das-%C3%B6sterreichische-parlament-und-den-deutschen-bundestag-den-rechtsanspruch-auf-professionelle-sterbehilfe-gesetzlich-

verankern

Die Petition steht damit in einer Reihe mit ähnlich lautenden Anliegen im gesamten deutschsprachigen Raum. Nicht erst seit der Enquete „Würde am Ende des Lebens" im Österreichischen Parlament ist daher davon auszugehen, dass es sich um ein Thema handelt, das die Österreichische Bevölkerung in den letzten Jahren zunehmend beschäftigt.

 

Es ist dabei festzuhalten, dass eine Entkriminalisierung assistierten Suizids das Thema nicht thematisch isoliert behandeln kann. Der Ausbau und die Verbesserung der Hospiz- sowie der palliativmedizinischen Versorgung (wie auch im Zuge der parlamentarischen Enquete 2015 im Konsens beschlossen) und eine offene Auseinandersetzung über selbstbestimmtes Lebensende schließen einander selbstverständlich nicht aus.

Die Bundesregierung wird daher ersucht:

1.) Die moralisch-ethischen und medizinischen Implikationen einer Entkriminalisierung von assistiertem Suizid zu diskutieren

2.) Die Entkriminalisierung von assistiertem Suizid juristisch prüfen zu lassen

3.) Die seit der Enquete „Würde am Ende des Lebens" getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Hospiz- und palliativmedizinischen Versorgung zu präsentieren und, falls

4.) die Umsetzung keiner der Verbesserungsmaßnahmen erfolgt ist, diese in die Wege zu leiten.