75/PET XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Hermann Gahr

Abgeordneter zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates Doris Bures

Parlament
1017 Wien

Wien, am 22. April 2016

Betreff: Petition „Erhalt des Postamtes Zell am Ziller“

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend „Erhalt des Postamtes Zell am Ziller“ mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

NR Hermann Gahr

Die   Marktgemeinde   Zell   am   Ziller   bringt   gemeinsam   mit   den   Gemeinden
Zellberg, Hainzenberg, Gerlosberg, Rohrberg folgende Petition ein:

Petition für den Erhalt des Postamtes Zell am Ziller

Die Marktgemeinde Zell am Ziller wurde von der Österreichischen Post AG am 15. April 2016 davon informiert, dass die eigenbetriebene Postfiliale 6280 Zell am Ziller dauerhaft nicht kostendeckend zu führen sei.

Die Post AG beabsichtigt daher die Schließung dieser Filiale. Das Postamt Zell wird den ganzen Tag über stark frequentiert und wird auch von den Gemeindebürgern der umliegenden Gemeinden (Zellberg, Ramsau, Hainzenberg, Gerlosberg, Rohrberg und Aschau, zusammen 7.450 Einwohner) entsprechend genutzt. Neben einigen größeren Betrieben ist die Gemeinde auch Standort vieler mittlerer und kleinerer Gewerbebetriebe und bedeutender öffentlicher Institutionen (5 Schulen, 2 Forstinspektionen, 2 Notare, Anwälte, Bezirksgericht,..).

In den sieben Gemeinden des unmittelbaren Einzugsgebietes unseres Postamtes verbrachten im letzten Jahr mehr als 125.000 Gäste ihren Urlaub und produzierten dabei ca. 680.000 Nächtigungen.

Es scheint hier nicht vorrangig um die wirtschaftliche Situation zu gehen, sondern es wird der Anschein erweckt, dass ausschließlich Einsparung und Gewinnmaximierung im Vordergrund zu stehen. Ein stetes Ausdünnen der Strukturen speziell in den ländlichen Gebieten ist deutlich zu erkennen.

Leider muss auch festgestellt werden, dass die gesetzliche Grundlage für eine Postamtsschließung (das Postmarktgesetz) den Gemeinden keine ParteisteIlung einräumt. Die betroffenen Gemeinden werden nicht in das Verfahren eingebunden, sondern sind von der beabsichtigten Schließung lediglich „zu informieren“.

Es existiert kein Vetorecht der Gemeinden. Vom Universaldienstleister (Post AG) und der betroffenen Gemeinde ist eine Lösung „anzustreben“. Selbst eine Nichteinbindung der Gemeinde bliebe ohne Konsequenzen, da die Frage der Einbindung der Gemeinde kei14ne Bedeutung hat und von der Regulierungsbehörde auch nicht geprüft wird.

Es ist daher erforderlich, auf die Versorgung der Gemeinde Zell gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden Zellberg, Ramsau, Hainzenberg, Gerlosberg, Rohrberg und Aschau (zusammen 7.450 EW), wie im Postmarktgesetz geregelt, hinzuweisen (innerhalb von 10 km muss eine Post-Geschäftsstelle zur Verfügung stehen) und für den Erhalt des Postamtes Zell oder die Einrichtung eines Postpartners hinzuweisen. Die Entfernung von den Siedlungsgebieten in den Nachbargemeinden von Zell am Ziller zur nächsten Post-Filiale (Mayrhofen oder Kaltenbach) beträgt deutlich mehr als 10 km. Dies gilt neben den Einheimischen natürlich auch für die hohe Anzahl an Gästen in den Umlandgemeinden.

Daher die klare und konkrete Forderung:

        Erhalt des Postamtes Zell am Ziller oder Einrichtung eines gleichwertigen Postpartners

        Aufrechterhaltung funktioniere14nder und bewährter Infrastruktur

        Stärkung des ländlichen Raumes

        Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen für Handel, Gewerbe und Wirtschaft