82/PET XXV. GP

Eingebracht am 30.06.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 


 

Telefon +43-1-40110-6672

Frau                                                                                                                 Telefax +43-1-40110-6882

Präsidentin des Nationalrates                                                             E-Mail wolfgang.pirklhuber@gruene.at

Doris Bures                                                                                                         http://www.pirklhuber.at

Abg z NR DI Dr Wolfgang Pirklhuber

Parlament                                                                                                     Sprecher für Landwirtschaft,

1017 Wien                                                                                    Lebensmittelsicherheit und Regionalpolitik

 

 

Wien, 29. Juni 2016

 

 

 

 

 

Betreff:       Petition bezüglich der Resolution der Gemeinde Paternion „für eine TÜP/CETA/TiSA-freie Gemeinde"

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich die Petition bezüglich der Resolution der Gemeinde Paternion „für eine TTTP/CETA/TiSA-freie Gemeinde" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Wolfgang Pirklhuber

 

 

 

 

 

DER GRÜNE KLUB IM PARLAMENT . 1017 WIEN . ÖSTERREICH                                                                      Seite 1 von 1

 

 

 


 

Die Gemeinde Paternion

erklärt sich zur "TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde".

Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde werden folgende Forderungen an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalstes und an das europäische Parlament verbunden:

·       kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautono­mie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken

     kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investiti­onsschutzes enthalten

·       Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozess gibt

     Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abge­ordneten des Nationalstes bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament

     die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, ins­besondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und Parlamentarierlnnen

     die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen

Begründung:

Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETA- und TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und -schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben.

Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betrof­fen: Gesundheit. Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw.

Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden, fallen nicht darunter.

Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können.

 

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Freihandelsabkommen - so auch diese - sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der "Inländerbehandlung'’) macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich.

Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden - der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit - wenn überhaupt - nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt.

Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkom­men zu einem „lebenden Abkommen" machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Eu­ropäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden.

Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden - ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Ver­handlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Ländern USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben.

 

Der Bürgermeister:

Paternion, 15.3.2016                              

 

Ort. Datum                                                                       für die Gemeinde Paternion

 

(Ing. Alfons ARNOLD)

 

Weitere Informationen zur Kampagne TTIP STOPPEN finden sich unter www.ttip-stoppen.at eine Initiative von: