89/PET XXV. GP

Eingebracht am 26.09.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

22.09.2016

 

 

 

PETITION "PSYCHOTHERAPIE AUF KRANKENSCHEIN FÜR ALLE - JETZT"

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition zum Thema „Psychotherapie auf Krankenschein für alle - jetzt!" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.in Eva Mückstein                                                          Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek

Abgeordnete zum Nationalrat                                          Abgeordnete zum Nationalrat


PSYCHOTHERAPIE AUF KRANKENSCHEIN FÜR ALLE - JETZT!

Psychische Krankheiten sind genauso normal wie physische - und sollten deshalb auch von den österreichischen Krankenkassen so behandelt werden. Dies ist momentan nicht der Fall. Psychisch kranke Menschen müssen für ihre Behandlung bei Psychotherapeuten oftmals zwischen 200€ und 400€ pro Monat ausgeben, von denen ihnen jedes Mal nur rund 90€ zurückerstattet werden. Die Tatsache, dass Betroffene zusätzlich einem we­sentlich höheren Armuts- und Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind und sich viele die Behandlung nicht einmal leisten können ist dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Wir fordern deshalb: Psychotherapie auf Krankenschein für alle, die es brauchen. Und bis zur Umsetzung dessen eine inflationsbedingte Anpassung der momentanen Zuschüsse (welche seit 1992 nicht erhöht wurden).

Was dazu nötig ist? Ein bundesweit einheitlicher, vernünftiger Rahmenvertrag zur kassen­finanzierten Psychotherapie zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HVB) und dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Dieser Rahmenvertrag ist bereits seit 1991 im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für die Psychotherapie vorgesehen. Damals wurden sogar für genau diesen Zweck die Sozialversicherungsbeiträge erhöht, trotzdem verweigern bis heute die Krankenkassen die Umsetzung dieses Patient*lnnen-Rechts.