94/PET XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Anton Heinzl

ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

SPÖ-VERKEHRSSPRECHER

An die

Frau Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien

Wien, am 15. Dezember 2016

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR eine Petition betreffend Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland.

Seitens des Einbringers wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz hinsichtlich der Einhaltung von Grundregeln, Richtlinien und Gesetzen der Europäischen Union angenommen.

Gemäß § 100 Abs. 4 2. Satz GOG-NR schlägt der Einbringer dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen die Zuweisung dieser Petition an den Verkehrsausschuss vor.

Mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit den besten Grüßen

 

Abg.z.NR Anton Heinzl

 

Petition

betreffend Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland

Bereits im Vorfeld der deutschen Bundestagswahl 2013 forderte der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer die Einführung einer Pkw-Maut für ausländische AutofahrerInnen und machte diese Forderung auch zu einer Bedingung für eine Regierungsbeteiligung der CSU. Tatsächlich fand sich im Koalitionsvertrag 2013 zwischen CDU/CSU und SPD ein Passus zur Einführung einer PKW-Maut unter der Voraussetzung, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet werden dürfe und die konkrete Ausgestaltung EU-rechtskonform erfolgen müsse. Ende Oktober 2014 unterbreitete das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schließlich den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz - InfraAG). In weiterer Folge wurde das Gesetz vom deutschen Bundestag am 27. März 2015 und vom deutschen Bundesrat am 8. Mai 2015 gemeinsam mit dem zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG 2) beschlossen.

Gemeinsam beinhalten die beiden Gesetze die Lösung, dass für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge eine Entlastung von der Kfz-Steuer im Ausmaß der Pkw-Maut vorgenommen wird und somit sichergestellt ist, dass die Maut ausschließlich von AusländerInnen geschultert wird. Diese Regelung verstößt nicht nur nach Auffassung namhafter ExpertInnen gegen geltendes Unionsrecht. Beide Maßnahmen - Infrastrukturabgabe für alle NutzerInnen von Bundesautobahnen und Steuerentlastungsbetrag für alle HalterInnen von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen - müssen in Verbindung miteinander bewertet werden, da sie sowohl inhaltlich als auch zeitlich in unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Koppelung der Infrastrukturabgabe mit einer zeitnah zu realisierenden und inhaltlich vollständig korrespondierenden Senkung der Kfz-Steuer (Steuerentlastungsbetrag) für HalterInnen von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen stellt eine unionsrechtlich unzulässige indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar. Aus diesem Grund hat bereits die damalige Verkehrsministerin Doris Bures von Anfang an klargestellt, dass Österreich eine Diskriminierung der heimischen Autofahrer nicht akzeptieren wird und Österreich gegebenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werde, um eine Diskriminierung österreichischer AutofahrerInnen zu verhindern.

Die oben genannte Auffassung wurde ursprünglich auch von der Europäischen Kommission geteilt und daher unmittelbar nach Beschlussfassung der beiden Gesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Am 1. Dezember verkündeten die EU-Kommissarin Violetta Bulc und der deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt überraschend eine Einigung im Streit um die deutsche PKW-Maut. Die bisher bekannten Eckpunkte sind aber keinesfalls geeignet die Bedenken Österreichs auszuräumen. Dies insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der deutsche Bundesverkehrsminister abermals betont hat, dass es zu keiner Mehrbelastung deutscher AutofahrerInnen kommen werde. Österreich wäre als Nachbarland Deutschlands von einer derart diskriminierenden Maut unmittelbar und überproportional betroffen. Aus diesem Grund hat auch bereits der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Jörg Leichtfried seine Kritikpunkte schriftlich bei Kommissionpräsident Juncker und Parlamentspräsident Schulz deponiert. Darüber hinaus konnte er am Rande des EU-Verkehrsministerrates bereits erste Gespräche mit anderen ebenfalls kritisch eingestellten Ländern, wie insbesondere Niederland, führen. Es gilt nunmehr alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Diskriminierung ausländischer AutofahrerInnen im Zuge der geplanten Einführung der PKW-Maut in Deutschland zu verhindern.

 

Der Nationalrat wolle daher beschließen:

„Die Abgeordneten des Nationalrates unterstreichen, dass es grundsätzlich im Ermessen der Bundesrepublik Deutschland liegt, Straßenbenützungsgebühren für VerkehrsteilnehmerInnen einzuführen. Dabei sind aber jedenfalls, wie auch im österreichischen Vignettensystem, die Grundregeln, Richtlinien und Gesetze der Europäischen Union einzuhalten. Aus diesem Grund unterstützen die Abgeordneten die Bemühungen der österreichischen Bundesregierung, insbesondere des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres sowie des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, darauf hinzuwirken, dass es im Zuge der Einführung der deutschen PKW-Maut zu keiner unverhältnismäßigen Benachteiligung bzw. Diskrimnierung österreichischer AutofahrerInnen kommt.“