Zu 98/PET XXV. GP

Eingebracht am 22.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Ergänzung

 

Herrn

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber

Kontrollstellenleiter

Der Grüne Klub im Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

Innsbruck, am 20. Jänner 2017

2-0272 19.doc/02/si E-4

Rechte künftiger Generationen in die Verfassung

Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums unserer Anwaltskanzlei

haben wir 1997 gemeinsam mit Fachleuten den Vorschlag für

ein „Bundesverfassungsgesetz betreffend den Schutz der Rechte

künftiger Generationen“ erarbeitet und im gleichen Jahr an die Mitglieder des

Nationalrates, des Bundesrates und der Bundesregierung versandt. In der beiliegenden

Dokumentation finden Sie auf Seite 21 den Bericht über den Stand unserer Bemühungen.

Wir treten nun heute mit der höflichen Bitte an Sie heran, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass dieser Vorschlag für das Verfassungsgesetz zum Schutz der Rechte künftiger Generationen jetzt in den Nationalrat eingebracht und auch beschlossen wird.

Unser Wunsch wäre, dass durch eine gemeinsame Initiative aller Parteien ein möglichst einstimmiger Beschluss im Parlament erreicht werden kann. In der Beilage dürfen wir folgende Unterlagen übermitteln:

     Das heute erschienene Interview in der Kronenzeitunq

     Den Text des Vorschlages mit Erläuterungen, vor allem a), b), c) und d).

     Die Dokumentation zu unserer 111-Jahrfeier, vor allem den Bericht über die bisherigen Reaktionen auf den Seiten 21-24, das umfangreiche Medienecho zu unserer Initiative auf den Seiten 39-74 und die Unterstützung durch den Herrn Bundespräsidenten auf Seite 73.

Wir sind überzeugt, dass damit in Österreich und weit über unser Land hinaus ein grundsätzliches Zeichen der Solidarität zwischen den Generationen gesetzt werden kann.

Für Ihre Bemühungen und Ihren Einsatz dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

I. Greiter                                                                                                                       3 Beilagen

 

 

Hinweis der Parlamentsdirektion:

Die im Brief ursprünglich angefügten Beilagen wurden nicht übermittelt. Die Beilage „Text des Vorschlages mit Erläuterungen“ ist jedoch Teil der Petition selbst.