103/PET XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

NAbg. Werner Neubauer
Stadträtin Ursula Schweiger-Stenzel

Frau

Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
A-1017 Wien

Wien, am 22. Februar 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlag überreichen wir Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Erhalt des Status Welterbe für das historische Zentrum von Wien

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Artikel 4 des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt"

Darüber hinaus ist der Erhalt des Welterbestatus von großer Bedeutung für das Ansehen unseres Landes weltweit. Dies wirkt sich auch in erheblichem Maß auf den Tourismus aus, welcher einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Österreich darstellt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

NAbg. Werner Neubauer                                                                  Stadträtin Ursula Schweiger-Stenzel


NAbg. Werner Neubauer
NAbg. Dr. Walter Rosenkranz
NAbg. Dr. Jessi Lintl
Stadträtin Ursula Schweiger-Stenzel

Frau

Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
A-1017 Wien

Wien, am 28. Februar 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

„Erhalt des Status Welterbe für das historische Zentrum von Wien"

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht festgestellt:

Eine Bundeskompetenz ist einerseits aus dem Beschluss des österreichischen Nationalrates und der vom Bundespräsidenten unterzeichneten sowie der vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde vom 18. Dezember 1992, beim Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hinterlegt, gegeben. Das Übereinkommen trat gemäß seinem Art. 33 für Österreich mit 18. März 1993 in Kraft.

Es besagt unter anderem, dass jeder Vertragsstaat anerkennt, dass es in erster Linie seine eigene Aufgabe ist, Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen, in den Artikeln 1 und 2 bezeichneten Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen(Artikel 4) sicherzustellen. Weiter besteht die Pflicht, die Öffentlichkeit über die diesem Erbe drohenden Gefahren und die Maßnahmen auf Grund dieses Übereinkommens umfassend zu unterrichten(Artikel 28). Das historische Zentrum von Wien wurde mit Zustimmung Österreichs in die Liste des Welterbes der Menschheit aufgenommen. Damit wurde die Pflicht Österreichs, das Welterbe zu erhalten konkretisiert.

Darüber hinaus ist der Erhalt des Welterbe-Status von großer Bedeutung für das Ansehen unseres Landes weltweit. Dies wirkt sich auch in erheblichem Maß auf den Tourismus aus, welcher einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Österreich darstellt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

NAbg. Werner Neubauer                                                                   Stadträtin Ursula Schweiger-Stenzel


Petition für den Erhalt des Status „Welterbe" für
das historische Zentrum von Wien

1.     „Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass von Projekten, insbesondere geplanten Bautätigkeiten, die geeignet sind, zum Verlust des Welterbe-Status für das historische Zentrum von Wien zu führen, weitestgehend Abstand genommen wird."

2.   „Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Sinne des Artikel 4 der Welterbe Konvention alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Weitergabe des Kultur- und Naturerbes an künftige Generationen sicherzustellen."

Obwohl die UNESCO klar die Einhaltung einer 43-Meter-Grenze bei der Gesamthöhe des geplanten Projekts fordert, präsentierten Wiens Bürgermeister Dr. Häupl und Vizebürgermeisterin Mag. Vassilakou neue Baupläne des Projektes am Heumarkt, wobei die Gesamthöhe lediglich auf 66,3 Meter reduziert, gleichzeitig aber die Höhe des neuen Hotelriegels auf 48,0m angehoben wurde. Wie Dr. Eva Nowotny, die Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission mitteilte, sind die Vorgaben der maximalen Gebäudehöhe und die Erarbeitung Welterbe-verträglicher Planungsinstrumente zum Schutz der Welterbe-Stätte nicht mehr verhandelbar.

Mit dieser bewussten Nichteinhaltung der Mindestvorgaben wird seitens der Wiener Stadtregierung wissentlich und vorsätzlich der Verlust des Welterbes und damit verbunden ein enormer irreparabler Imageschaden für Wien bzw. Österreich herbeigeführt.

NAbg. Werner Neubauer                                                                  ……………………………………………………………………………

NAbg. Dr. Walter Rosenkranz                                                          ……………………………………………………………………………

NAbg. Dr. Jessi Lintl                                                                           ……………………………………………………………………………

Stadträtin Ursula Schweiger-Stenzel