106/PET XXV. GP

Eingebracht am 31.05.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

JUDITH SCHWENTNER

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 31.05.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Übergangslösung für das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz liegt in der Zuständigkeit des Bundes.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von   2.000     BürgerInnen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


ÜBERGANGSLÖSUNG FÜR EINKOMMENSABHÄNGIGES KINDERBETREUUNGSGELD

Mit der 17.Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) (1110 d.B., XXV.GP) wurden beim Kinderbetreuungsgeld zwei Änderungen vorgenommen, die für Familien, die das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld-Modell wählen und in knapper Abfolge ein weiteres Kind bekommen, Nachteile bringt.

Was ist neu? Frauen bekommen nur mehr dann Wochengeld aus Kinderbetreuungsgeld, wenn der Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind noch in die Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezugs für das erste Kind fällt. Um folglich auch für ein weiteres Kind die einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld-Variante, basierend auf Wochengeld-Anspruch beziehen zu können, müssen Frauen entweder unmittelbar nach der ersten Geburt wieder schwanger werden oder aber zwischen den beiden Kindern einer Erwerbsarbeit nachgehen. Verändert wurde auch die Berechnung des Tagsatzes in der einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld-Variante.

Durch unzureichende Schulungen diverser Behörden, sowie durch fehlerhafte Beratung des Ministeriums, wurden Familien in Österreich falsch über das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld informiert.

Viele Familien sind davon ausgegangen, dass sie auch bei einem weiteren Kind Wochengeld und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen werden. Frauen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses bzw. der Veröffentlichung des Gesetzes bereits schwanger waren, konnten ihre Lebensplanung nicht mehr dahingehend beeinflussen, dass sie die Voraussetzungen für Wochengeld und einkommensabhängige Variante erfüllen. Aber auch jene Familien, die nach dem Gesetzesbeschluss Kinder gezeugt haben, hatten aufgrund der mangelhaften Informationslage keine Möglichkeit, sich auf geänderte Rahmenbedingungen in der einkommensabhängigen Variante einzustellen.

Wir fordern deshalb: eine Übergangslösung für all diese Familien.

Die Petition von Corinna Aichern wurde auf change.org bis zur Einbringung in den Nationalrat von 2.000 Personen unterstützt.

https://www.change.org/p/%c3%bcbergangsl%c3%b6sung-f%c3%bcr-das-neue-

einkommensabh%c3%a4ngige-

kinderbetreuungseld?utm_medium=email&utm_source=70477&utm_campaign=petition_u pdate&sfmc_tk=JiCv3hvwzV9OhBPdnwsx90XQ%2fEEWEAgcDk0Q,498rqatnXDN5xeZdk7GL%2 bRoAqGUv