1/SBI XXV. GP
Eingebracht am 16.04.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
ZENTRALE RECHTSDIENSTE, FORSTRECHT, ARTEN- UND
NATURSCHUTZ
Abteilung I/3
An die
Parlamentsdirektion
L1.3 - Ausschussbetreuung NR
Parlament
1017 Wien
Wien, am 08.04.2014
Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Unsere Geschäftszahl Sachbearbeiter(in)/Klappe
Ihre Nachricht vom BMLFUW-LE.4.2.6/0065- R. Schmidl
17020.0025/5-L1.3/2014 I/3/2014 6653
28.03.2014
Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 23
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 23 betreffend „Lückenschluss Lärmschutz an der Inntal Autobahn A 12 im Gemeindegebiet von Volders“ wie folgt Stellung:
Das BMLFUW koordiniert die Zusammenführung und Veröffentlichung der strategischen Lärmkarten auf www.laerminfo.at. Die Lärmkarten werden aber gemäß Bund- Umgebungslärmschutzgesetz direkt bei der jeweils für die Lärmquelle zuständigen Behörde oder Stelle erarbeitet.
Straßen der Kategorie A und S werden demnach seitens der ASFINAG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) erarbeitet.
Das BMVIT hat dazu die Dienstanweisungen „Umsetzung des Bundes-Umgebungslärm- schutzgesetzes“ und „Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen“ erlassen. Die Dienstanweisung „Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen“ regelt die „Planung und Errichtung von im öffentlichen Interesse liegenden Maßnahmen zum Schutz der Menschen und ihres unmittelbaren Wohnumfeldes vor schädlichen und störenden Schallimmissionen, die vom Verkehr auf bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) ausgehen“. (http: //www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/laermschutz/downloads/bundesstrassen.pdf)
Projektanfragen zum Bereich Lärmschutz an Autobahnen und Schnellstraßen sind deshalb an das fachlich zuständige BMVIT zu richten.
Für den Bundesminister:
Mag. Katharina Kaiser
Elektronisch gefertigt.