3/SBI XXV. GP

Eingebracht am 30.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 10

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 10 betreffend „Schrottverwertungsanlage im Siedlungsgebiet“ nach Befassung des zuständigen Landeshauptmannes von Wien wie folgt Stellung:

Ein Verwaltunqsverfahren gemäß § 37 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 zum Thema Errichtung und Betriebes einer Abfallbehandlungsanlage in Wien 23, Grawatschgasse 7-9, ist derzeit beim Landeshauptmann von Wien, Magistratsabteilunq 22, anhängig. Es wird dieses als Großverfahren gemäß §§ 44a bis 44g des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetztes 1991 zu führen sein, weil mehr als 100 Personen beteiligt sind.


Nach entsprechender Prüfung der Einreichunterlagen werden in einem nächsten Verfahrensschritt die gutachterlichen Stellungnahmen der Amtssachverständigen zu diesem Projekt eingeholt. Diese gutachterlichen Stellungnahmen werden gemeinsam mit dem Antrag samt den Einreichunterlagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Danach können schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Zeit erhoben werden. Sohin besteht kein Zweifel, dass die oben genannte zuständige Behörde das gegenständliche Anlagenverfahren ordnungsgemäß durchführen wird.

 

Nach bescheidmäßiger Erledigung der zuständigen Behörde über die Errichtung und den Betrieb der Behandlungsanlage können die Parteien erforderlichenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ergreifen und somit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ihre subjektiven Rechte durchsetzen.

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

Elektronisch gefertigt.