7/SBI XXV. GP

Eingebracht am 05.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

GZ. BMVIT-13.400/0002-I/PR3/2014         DVR:0000175

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Leiter des Nationalratsdienstes

1017 Wien

Wien, am 02.05.2014

Betr.: Bürgerinitiative Nr. 33;

„Für den Erhalt der direkten Zugverbindung Lienz-Innsbruck“

Bezug: do. ZI.: 17020.0025/10-L.1.3/2014

Seitens des bmvit wird zur gegenständlichen Bürgerinitiative wie folgt Stellung genommen:

Der Bund ist gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 verpflichtet, ein Grundangebot im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt das bmvit durch Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen nach. Gemäß §11 ÖPNRV-G 1999 ist es Aufgabe der regionalen Gebietskörperschaften allenfalls durch Zusatzbestellungen weitere Verkehrsdienste der Bevölkerung anzubieten.


GZ. BMVIT-13.400/0002-I/PR3/2014

Die gegenständlichen direkten Zugsverbindungen waren nicht in den Verkehrsdienstverträgen des bmvit umfasst und wurden vom Land Tirol bei der ÖBB-PV AG bestellt. Das Land Tirol hat diese Züge mit Fahrplanwechsel 2013/14 nicht mehr bestellt und die freiwerdenden Mittel zur Bestellung anderer Züge eingesetzt.

Für die Bundesministerin:                                                                         lhr(e) Sachbearbeiter(in):

Mag. Heinrich Knab                                                                                                     Petra Farthofer

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at