7/SBI XXV. GP
Eingebracht am
05.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
GZ. BMVIT-13.400/0002-I/PR3/2014 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch
Leiter des Nationalratsdienstes
1017 Wien
Wien, am 02.05.2014
Betr.: Bürgerinitiative Nr. 33;
„Für den Erhalt der direkten Zugverbindung Lienz-Innsbruck“
Bezug: do. ZI.: 17020.0025/10-L.1.3/2014
Seitens des bmvit wird zur gegenständlichen Bürgerinitiative wie folgt Stellung genommen:
Der Bund ist gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 verpflichtet, ein Grundangebot im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt das bmvit durch Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen nach. Gemäß §11 ÖPNRV-G 1999 ist es Aufgabe der regionalen Gebietskörperschaften allenfalls durch Zusatzbestellungen weitere Verkehrsdienste der Bevölkerung anzubieten.
GZ. BMVIT-13.400/0002-I/PR3/2014
Die gegenständlichen direkten Zugsverbindungen waren nicht in den Verkehrsdienstverträgen des bmvit umfasst und wurden vom Land Tirol bei der ÖBB-PV AG bestellt. Das Land Tirol hat diese Züge mit Fahrplanwechsel 2013/14 nicht mehr bestellt und die freiwerdenden Mittel zur Bestellung anderer Züge eingesetzt.
Für die Bundesministerin: lhr(e) Sachbearbeiter(in):
Mag. Heinrich Knab Petra Farthofer
Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405
E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at