9/SBI XXV. GP
Eingebracht am 13.05.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12.Mai 2014
Geschäftszahl:
BMWFW-10.107/0002-IM/a/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage übermittle ich Ihnen die
Stellungnahme meines Hauses zur
Bürgerinitiative Nr. 24 betreffend "Änderung des passiven
Wahlrechts in der ÖH für Nicht-EWR-Studierende" mit dem
höflichen Ersuchen um entsprechende
weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Im Entwurf eines Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014) ist in § 47 vorgesehen, dass alle ordentlichen Studierenden an der jeweiligen Bildungseinrichtung, unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit, die für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben, aktiv und passiv wahlberechtigt sind. Die Begutachtungsfrist endete am 1. Mai 2014.
Damit wird der Forderung der Bürgerinitiative Rechnung getragen.