9/SBI XXV. GP

Eingebracht am 13.05.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 12.Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.107/0002-IM/a/2014

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur
Bürgerinitiative Nr. 24 betreffend "Änderung des passiven Wahlrechts in der ÖH für Nicht-EWR-Studierende" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende
weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Anlage


 

Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

 

 

Im Entwurf eines Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden      (Hochschülerinnen-  und Hochschülerschaftsgesetz 2014) ist in § 47 vorgesehen, dass alle ordentlichen Studierenden an der jeweiligen Bildungseinrichtung,     unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit, die für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben, aktiv und passiv wahlberechtigt sind. Die Begutachtungsfrist endete am 1. Mai 2014.

 

Damit wird der Forderung der Bürgerinitiative Rechnung getragen.