11/SBI XXV. GP

Eingebracht am 21.05.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

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Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:

Elke Wyschata

E-Mail:

elke.wyschata@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4514

Fax:

 

Geschäftszahl:

BMG-11000/0021-I/A/15/2014

Datum:

20.05.2014

 

 

 

E-Mail: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 41 betreffend "Landärztliche Versorgung der Gemeinde Rinn mit einer Kassenarztstelle, gegen den Abzug der Gesundheitsversorgung aus dem ländlichen Raum"

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 28. März 2014, GZ. 17020.0025/11-L1.3/2014, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Bürgerinitiative Folgendes mit:

 

Zu vorliegenden Petition hat das Bundesministerium für Gesundheit die angefügte Stellungnahme der Tiroler Gebietskrankenkasse eingeholt, aus der sich ergibt, dass die Kasse bemüht ist, dem Anliegen der Petition entgegenzukommen, allerdings die Zustimmung der Ärztekammer für Tirol erforderlich ist und diese dem Wunsch nach einer Kassenplanstelle derzeit ablehnend gegenübersteht.

 

Dazu ist festzuhalten, dass die Festsetzung der Zahl und der örtlichen Verteilung der Vertragsärztinnen und -ärzte (Vertragsgruppenpraxen) im jeweils zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger im Namen und mit Zustimmung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers und der örtlich zuständigen Ärztekammer abzuschließenden Gesamtvertrag zu erfolgen hat, wobei auf die regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) mit dem Ziel Bedacht zu nehmen ist, dass unter Berücksichtigung sämtlicher ambulanter Versorgungsstrukturen, der örtlichen Verhältnisse und der Verkehrsverhältnisse, der Veränderung der Morbidität sowie der Bevölkerungsdichte und -struktur (dynamische Stellenplanung) eine ausreichende ärztliche Versorgung der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten und deren Angehörigen gesichert ist.

 

Die Schaffung einer neuen Vertragsarztplanstelle setzt also die Einigung der Parteien des Gesamtvertrages voraus. Das Bundesministerium für Gesundheit ist weder gegenüber der Tiroler Gebietskrankenkasse noch gegenüber der Ärztekammer für Tirol weisungsbefugt und hat daher keine Möglichkeit auf die Entscheidungen in der gegenständlichen Angelegenheit einen bestimmenden Einfluss auszuüben.

 

 

Für den Bundesminister:

Petra Woller

 

 

 

 

 

 

Beilage

 

 

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