12/SBI XXV. GP

Eingebracht am 21.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 40

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 40 betreffend „Förderung der landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetriebe und des extensiven Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik“ wie folgt Stellung:

Die EU-weit einheitlichen Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sind in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 enthalten. Die nationale Umsetzung der den Mitgliedstaaten eingeräumten inhaltlichen Spielräume erfolgt mit der Novelle des Marktordnungsgesetzes (MOG) 2007.


Die Vorgaben für die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gemäß dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 lauten wie folgt:

          Umsetzung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells ohne produktionsbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen (inkl. einmähdiges Grünland). Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen.

         Übergangsregelung: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019 (5 x 20 % Schritte ab 2015).

        Attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung.

Zur Forderung nach einer Umverteilungszahlunq in Höhe von mind. 100 € für die ersten 20 ha:

Durch die Einführung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells kommt es zu Mittelumschichtungen zwischen den Regionen und zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben. So werden zukünftig extensivere Grünlandbetriebe im Westen Österreichs höhere Prämien erhalten. Dieser Umverteilungseffekt würde durch eine Umverteilungszahlung noch verstärkt werden.

Auch durch die Änderungen bei der Ausgleichszulage profitieren die stärker benachteiligten im Durchschnitt kleineren Bergbauernbetriebe primär im Westen Österreichs. So wird die Prämienhöhe für landwirtschaftliche Betriebe in den Berghöfekataster - Gruppen 3 und 4 angehoben. Zusätzlich wird die Prämiendegression bisher beginnend bei 60 ha auf 30 ha reduziert. Die absolute Förderobergrenze wird von bisher 100 ha auf 70 ha abgesenkt.

Kleinere Betriebe erfahren auch zusätzliche Erleichterungen bei den Greening-Auflagen. So sind Betriebe mit weniger als 10 ha gänzlich von der Einhaltung der Greening-Auflagen befreit.

Zur Forderung nach einem Übergangszeitraum bis spätestens 2017:

Die vollständige Ausschöpfung des Übergangszeitraums bis 2019 ist erforderlich, um abrupte finanzielle Auswirkungen beim Übergang auf das einheitliche Regionalmodell zu vermeiden. Den landwirtschaftlichen Betriebsinhabern muss ausreichend Zeit gegeben werden, ihre betrieblichen Umstellungen vornehmen zu können.


Zur Forderung nach einem Reduktionfaktor für extensives Grünland von maximal 25 %:

 

Der Reduktionsfaktor in Höhe von 80 % basiert auf einer Studie der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft hinsichtlich der geringeren Ertragskraft von extensivem Grünland im Vergleich zu den anderen Grünlandflächen.

Extensive Grünlandflächen (Almflächen/Hutweiden) erbringen im Schnitt deutlich niedrigere Futterträge als andere Futterflächen im Tal. Eine Reduktion von extensivem Grünland drückt dadurch deren geringere Ertragskraft aus.

Es wird damit das Ziel erreicht, die bestehenden Direktzahlungsmittel für Almen auch künftig für die Almbewirtschaftung bereitzustellen. Dabei sollen die gekoppelten Zahlungen für auf Almen aufgetriebene Tiere möglichst hoch sein. Dies wird durch Verwendung eines möglichst hohen Reduktionsfaktors erreicht.

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

Elektronisch gefertigt.